Der Gemeinderat hat die zwei folgenden Verordnungen angepasst bzw. eine Totalrevision vorgenommen:
- Allmendverordnung
(Totalrevision, wird per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt)
Die Allmendverordnung vom 1. September 2010 wurde von Grund auf überprüft und komplett überarbeitet. Per 1. Juli 2022 tritt nun die neue Verordnung inklusive dem Gebührenmodell (Anhang 1) sowie dem Handbuch Allmendnutzung (Anhang 2) in Kraft.
- Vollzugs- und Gebührenordnung zum Marktreglement
(Teilrevision, wird per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt)
Die teilrevidierte Verordnung wurde am 12. April 2022 vom Gemeinderat verabschiedet. Aufgrund anhaltender Schwierigkeiten bei der Besetzung der Funktionen in der Marktkommission hat der Gemeinderat beschlossen, die Aufsicht über die Märkte neu zu organisieren. Ab dem 1. Juli wird die Abteilung „Sicherheit & Rettung“ der Gemeindeverwaltung diese Funktionen übernehmen. Die Marktkommission wird als Folge davon per Ende Juni aufgelöst. Die angepasste Verordnung tritt per 1. Juli 2022 in Kraft getreten.
Alle aktuellen Reglemente und Verordnungen können hier eingesehen und auch heruntergeladen werden.
Martin Schürmann
Leiter Gemeindeverwaltung