Das Abstimmen und Wählen ist ein Instrument der direkten Demokratie in der Schweiz und damit ein wichtiges Element des politischen Systems.
Die Stimmberechtigten können beispielsweise über einen zuvor auf dem Weg der Volksinitiative hervorgebrachten Vorschlag oder ein auf Grund des obligatorischen bzw. fakultativen Referendums vorgelegten politischen Geschäftes abstimmen.
Ebenso können die Stimmberechtigten beispielsweise Behörden auf kommunaler, kantonaler oder eidgenössischer Ebene wählen.
Stimm- und wahlberechtigt bei Abstimmungen und Wahlen sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind. Das Stimm- und Wahlrecht ist grundsätzlich am Wohnort auszuüben.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ebenfalls die Möglichkeit, das Stimm- und Wahlrecht wahrzunehmen. Wenn Sie Ihre politischen Rechte ausüben wollen, melden Sie dies der Schweizerischen Vertretung, bei der Sie immatrikuliert sind.
Datum | Abstimmung / Wahl |
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03. März 2024 | Wahl Gemeinderat und Gemeindekommission, Blanko-Abstimmungstermin |
14. April 2024 | Allfällige Nachwahl vom 3. März 2024 |
9. Juni 2024 | Wahl Gemeindepräsident und Schulrat, Blanko-Abstimmungstermin |
30. Juni 2024 | Allfällige Nachwahl vom 9. Juni 2024 |
22. September 2024 | Wahl Sozialhilfebehörde, Blanko-Abstimmungstermin |
24. November 2024 | Allfällige Nachwahl vom 22. September 2024, Blanko-Abstimmungstermin |
Am 3. März 2024 finden in der Gemeinde Birsfelden Gemeinderats- und Gemeindekommissionswahlen statt.
Wahlvorschläge für den Gemeinderat und die Gemeindekommission sind bis und mit Dienstag, 02.01.2024, 12.00 Uhr bei der Abteilung Einwohnerdienste einzureichen.
Da die Gemeindeverwaltung am diesen Tag geschlossen ist, können die Wahlvorschläge bis 12.00 Uhr nur in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Falls Sie den Wahlvorschlag persönlich einreichen möchten und/oder eine Empfangsbestätigung wünschen, ist der letzte Einreichtermin am Freitag, 29.12.2023, 11.00 Uhr (Schalterschluss im 2023).
Ein Duplikat des Stimmausweises kann jeweils bis am Freitag, 11.00 Uhr vor dem Wahl-/Abstimmungswochenende bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmausweises am Schalter der Einwohnerdienste persönlich abholen und einen amtlichen Ausweis mitbringen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Wahl-/Abstimmungsunterlagen möglich.
Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) zusammen mit den Stimm-/Wahlzetteln im Wahlbüro abgegeben werden.
Am Wahl-/Abstimmungssonntag ist die persönliche Stimmabgabe auf der Gemeindeverwaltung von 10.30 - 11.30 Uhr möglich.
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons Basel-Landschaft finden Sie auf der Webseite des Kantons.
Gesamtschweizerische Resultate sind auf der Webseite des Bundes zu finden.