Das Abstimmen und Wählen ist ein Instrument der direkten Demokratie in der Schweiz und damit ein wichtiges Element des politischen Systems.
Die Stimmberechtigten können beispielsweise über einen zuvor auf dem Weg der Volksinitiative hervorgebrachten Vorschlag oder ein auf Grund des obligatorischen bzw. fakultativen Referendums vorgelegten politischen Geschäftes abstimmen.
Ebenso können die Stimmberechtigten beispielsweise Behörden auf kommunaler, kantonaler oder eidgenössischer Ebene wählen.
Stimm- und wahlberechtigt bei Abstimmungen und Wahlen sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind. Das Stimm- und Wahlrecht ist grundsätzlich am Wohnort auszuüben.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ebenfalls die Möglichkeit, das Stimm- und Wahlrecht wahrzunehmen. Wenn Sie Ihre politischen Rechte ausüben wollen, melden Sie dies der Schweizerischen Vertretung, bei der Sie immatrikuliert sind.
Datum | Abstimmung / Wahl |
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18. Juni 2023 | Abstimmungstermin |
22. Okt. 2023 | Nationalrats- und Ständeratsratswahlen |
26. Nov. 2023 | Blanko-Abstimmungstermin |
Ein Duplikat des Stimmausweises kann jeweils bis am Freitag, 11.00 Uhr vor dem Wahl-/Abstimmungswochenende bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen das Duplikat des Stimmausweises am Schalter der Einwohnerdienste persönlich abholen und einen amtlichen Ausweis mitbringen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Wahl-/Abstimmungsunterlagen möglich.
Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) zusammen mit den Stimm-/Wahlzetteln im Wahlbüro abgegeben werden.
Am Wahl-/Abstimmungssonntag ist die persönliche Stimmabgabe auf der Gemeindeverwaltung von 10.30 - 11.30 Uhr möglich.
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons Basel-Landschaft finden Sie auf der Webseite des Kantons.
Gesamtschweizerische Resultate sind auf der Webseite des Bundes zu finden.