Zur Qualitätssicherung der neuen und bestehenden Stadträume, setzt die Gemeinde die Quartier- und Zonenplanung ein.
Der Zonenplan
Der Zonenplan ist allgemein gültig. Im Zonenplan und im Zonenreglement wird unter anderem Folgendes vorgegeben:
Die Gemeinde kann keinen Einfluss auf zonenkonforme Bauvorhaben nehmen. Für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist der Zonenplan verbindlich.
Der Quartierplan
Wenn der Bauherr anders als zonenkonform bauen will, muss eine Sondernutzungsplanung gemacht werden. Diese besteht in der Erarbeitung eines Quartierplans und eines Quartierplanreglements. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eines massgeschneiderten Bauvorhabens ab einer Parzellen-/Arealgrösse von 2'000 m2. Bei diesem Prozess redet die Gemeinde bei allen Themen mit.
Die Gemeinde Birsfelden erlebt seit einigen Jahren eine dynamische Entwicklung. Birsfelden will sich modernisieren und qualitativ hochwertigen Stadtraum mit mehr und besseren Freiräumen für Erholung und Begegnung schaffen.
In der Nachbearbeitung des Dialoganlasses zur Entwicklung des Zentrumsplatzes im Jahre 2013 wurde dem Gemeinderat bewusst, dass neben den obligatorischen kommunalen Instrumenten Zonenplan und -reglement für Birsfelden eine konzeptionelle und planerische Gesamtsicht mit langfristiger Vision zur Gemeindeentwicklung fehlt. Um diese Lücke zu schliessen, hat sich der Gemeinderat von der Gemeindeversammlung den Auftrag geben lassen, ein Stadtentwicklungskonzept (STEK) und ein nachgelagertes Stadtentwicklungsprogramm (STEP) zu entwerfen.
Mit dem STEK und STEP wurde der Rahmen geschaffen, Birsfelden als attraktiven Lebensort für alle zu gestalten und weiter zu entwickeln. Unter anderem ist das Ziel die Schaffung nachhaltiger Stadträume mit qualitätsvollen Frei- und Grünräumen. Mit zusätzlichen Plätzen und Grünräumen soll mehr Lebensqualität in der neuen Stadtstruktur geschaffen werden. Die Stadtentwicklung passiert dabei immer in sorgfältiger Abwägung bestehender Qualitäten. Mit der Förderung des öffentlichen Verkehrs als auch des Fuss- und Veloverkehrs kann die Belastung durch den motorisierten Individualverkehr reduziert werden.
Es wurden weitere behördenverbindliche Reglemente sowie Leitbilder und Konzepte entwickelt, welche die Gemeinde als Basis nutzt, um qualitativ hochwertigen Stadt- und Lebensraum zu entwickeln und zu schaffen:
Abteilung
Stadtentwicklung & Natur
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.