Kindes- und Erwachsenen­schutz

Der Kindes- und Erwachsenenschutz hat die Aufgabe, die Interessen von schutz- und hilfsbedürftigen Minderjährigen und Erwachsenen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen zu wahren.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im Jahr 2013 wird diese Aufgabe im Kanton Basel-Landschaft durch die regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wahrgenommen.

Die Aufgaben für der KESB ergeben sich aus dem Bundesrecht (ZGB) sowie dem kantonalen Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL (EG ZGB)). Die Behörde ist eine Fachbehörde und ist interdisziplinär zusammengestellt.

Die KESB hat den gesetzlichen Auftrag, die ihr im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen anzuordnen. Ausserdem bestellt die KESB die Mandatsträger und Mandatsträgerinnen, umschreibt deren Aufgaben und überwacht und begleitet deren Amtsführung. Sie erteilt ihnen die notwendigen Instruktionen, überprüft ihre Berichte und Abrechnungen und genehmigt wichtige Rechtshandlungen und Geschäfte. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie auch zuständig für die Einweisung von minderjährigen oder erwachsenen Personen in stationäre Einrichtungen.

Für die Gemeinde Birsfelden ist die KESB Birstal zuständig. Gefährdungsmeldungen sind direkt an die KESB Birstal zu richten.

Die Sozialarbeitenden der Abteilung Soziales erbringen im Auftrag der KESB die folgenden Leistungen:
- Abklärungen im Erwachsenenschutz
- Führung von Beistandschaften im Erwachsenenschutz
- Durchführung von Massnahmen

Die Führung der Kindesschutzmandate sowie sämtliche Aufgaben im Bereich des Kindesschutzes hat die Gemeinde Birsfelden an einen externen Dienstleister, Bohren & Lehner, ausgelagert. Anfragen zum Thema Kindesschutz sind direkt an den Kindesschutzdienst Birsfelden zu richten.

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