Sozial­hilfe und Sozial­beratung

Gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung besteht ein Recht auf Hilfe in Notlagen. Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung. 

Die Gewährleistung des Rechts auf Existenzsicherung bildet die Grundlage der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, die materielle Existenz von bedürftigen Personen sicherzustellen sowie die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit zu wahren und zu fördern. Weiter hat sie die Aufgabe, die soziale und berufliche Integration zu gewährleisten.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in der kantonalen Gesetzgebung, hauptsächlich im Gesetz über die Sozial-, die Jugend- und die Behindertenhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) sowie in der Sozialhilfeverordnung (SHV).

Sozialhilfeleistungen bestehen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt (Ausgaben für die laufende Haushaltsführung wie Nahrungsmittel, Kleider, Verkehrsauslagen, etc.), den Wohnkosten und den Kosten für die medizinische Grundversorgung. Darüber hinaus richtet die Sozialhilfe auch situationsbedingte Leistungen aus und kann die Kosten für Massnahmen der sozialen und beruflichen Integration übernehmen.

Die Sozialarbeitenden des Teams Sozialberatung der Gemeinde Birsfelden prüfen die eingehenden Gesuche im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und leiten diese zur Beschlussfassung an die Sozialhilfebehörde Birsfelden weiter.

Die Sozialhilfe ist auch zuständig für Personen aus dem Asylbereich sowie für Personen in einem laufenden Asylverfahren, welche der Gemeinde vom Bund bzw. vom Kanton Basel-Land der Gemeinde Birsfelden zugewiesen werden.

Die Sozialberatung ist im Auftrag der Sozialhilfebehörde Birsfelden verantwortlich für die Fallführung von unterstützten Personen. Ausserdem bietet sie im Rahmen der freiwilligen Beratung den Einwohnerinnen und Einwohnern Kurzberatungen in persönlichen und sozialen Fragestellungen sowie Vermittlung an weiterführende Beratungsstellen an.

Die Sozialberatung steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Birsfelden, die sich in einer persönlichen oder finanziellen Notlage befinden, kostenlos zur Verfügung. Sie klärt einen möglichen Anspruch ab, prüft den Bedarf und berechnet die Unterstützungsleistungen. Zudem bietet sie im Rahmen der Unterstützung individuelle Beratung und Begleitung mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Integration.

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