Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Bild
Bild

Automa­ti­sche Durch­fahrts­kontrolle

Immer häufiger kommt es auf den Birsfelder Quartiersstrassen zu Staus. Dies, da immer mehr Verkehr von der Autobahn A2 in Richtung Basel ausweicht. Um die betroffenen Quartiere und deren Anwohnerinnen und Anwohner stärker zu entlasten, wird die bisherige Regelung durch ein neues System ersetzt.

Was bedeutet das für Sie?
Ab dem 1. September 2025 wird die sogenannte Automatische Durchfahrtskontrolle (ADK) auf bestimmten Gemeindestrassen eingesetzt. Sie soll dafür sorgen, dass nur berechtigte Fahrzeuge durch diese Strassen fahren dürfen. Dabei werden Kameras verwendet, die die Kennzeichen der Fahrzeuge erfassen und mit einer Liste der Berechtigten abgleichen.

Wer ist berechtigt, die betroffenen Strassen zu befahren?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Birsfelden sowie des Freuler Quartiers in Muttenz erhalten für Ihre Fahrzeuge eine Durchfahrtsbewilligung. Auch ansässige Unternehmen und Institutionen, Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, gekennzeichnete Taxis sowie Blaulichtfahrzeuge wie Polizei, Feuerwehr und Sanität sind berechtigt. Daneben darf jedes Fahrzeug, das sich länger als 15 Minuten im Gebiet aufhält, die Quartierstrassen befahren. Dies betrifft zum Beispiel Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende von Geschäften in den Quartieren. Fahrzeuge von Arbeitnehmenden ausserhalb des Kontrollgebiets (z.B. Hafenareal) sind nur durchfahrtsberechtigt, wenn sie die Mindestaufenthaltsdauer von 15 Minuten einhalten.

Wo und wann gilt das Teilfahrverbot?
Das Teilfahrverbot betrifft folgende Strassen:

  • Friedhofstrasse (ab Sternenfeldstrasse, in Richtung Basel)
  • Hardstrasse (ab Sternenfeldstrasse/Kreisel, in Richtung Basel)
  • Burenweg (ab Rheinfelderstrasse, in Richtung Florastrasse)
  • Wartenbergstrasse (ab Rheinfelderstrasse, in Richtung Florastrasse)
  • Salinenstrasse (ab Rheinfelderstrasse, in Richtung Prattelerstrasse)
  • Muttenzerstrasse (ab Freulerstrasse, Richtung Birseckstrasse)

Das Teilfahrverbot gilt ganzjährig von Montag bis Sonntag, 00.00 bis 24.00 Uhr. Die Bussenhöhe beträgt aktuell CHF 100.-.

Wie erhalten Sie eine Durchfahrtsbewilligung?
Alle gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmen sowie Institutionen von Birsfelden und dem Freuler Quartier (Muttenz) müssen nicht aktiv werden. Sie erhalten automatisch und kostenlos eine Durchfahrtsbewilligung für die auf ihren Namen registrierten Fahrzeuge. Die Bewilligung wird dabei elektronisch im System gespeichert. Eine
gedruckte Karte wird nicht ausgegeben. Falls Sie eine spezielle Durchfahrtsbewilligung benötigen, können Sie in begründeten Fällen (z.B. für einen Dienstwagen oder ein Werkstatt-Ersatzfahrzeug) unkompliziert und kostenlos eine neue Bewilligung über ein Antragsformular bei der Gemeinde beantragen.

Bau, Verkehr & Umwelt
Mobilität und Verkehr

Das könnte Sie auch ­interes­sieren

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen