Totalrevison Allmendverordnung

28. Juni 2022

Per 1. Juli 2022 tritt die neue Allmendverordnung der Gemeinde Birsfelden in Kraft. Sie wurde einer Totalrevision unterzogen und mit einem benutzerfreundlichen Handbuch ergänzt.

Die bisher geltende Allmendverordnung der Gemeinde Birsfelden ist vor über zehn Jahren letztmals einer Totalrevision unterzogen worden. Trotz einzelner Anpassungen in den vergangenen Jahren, hat sich in letzter Zeit jedoch immer mehr gezeigt, dass eine Überarbeitung erforderlich ist.

Neben einer Überarbeitung der Inhalte, wurde der Fokus bei der Totalrevision auf das Bewilligungsverfahren sowie das Gebührenmodell gelegt. Neu wird zum Beispiel zwischen einer Grund- und einer Benutzungsgebühr differenziert. Zudem wurde ein Handbuch erstellt, welches den interessierten Nutzerinnen und Nutzern die Anwendung der Allmendverordnung erleichtern soll.

An der grundsätzlich möglichen Nutzung der Allmend hat sich mit der Totalrevison der Allmendverordnung hingegen nichts geändert. Vielmehr ist im Handbuch jetzt deutlich aufgezeigt, welche Nutzungen an welchem Ort unter welchen Bedingungen und mit welchen damit verbundenen Kosten möglich sind. Dies schafft Klarheit für alle Beteiligten.

Insbesondere kulturelle und gemeinnützige Nutzungen der Allmend möchte die Gemeinde auch weiterhin unterstützen. So sind beispielsweise der Kuchenverkauf der Birsfelder Schulen, Strassenfeste in den Quartieren sowie private Feiern auf Allmend weiterhin kostenfrei resp. nach Zahlung einer Grundgebühr für das Ausstellen der Allmendnutzungsbewilligung möglich.

Die neue Allmendverordnung tritt am heutigen 1. Juli 2022 in Kraft.

Gemeinde Birsfelden

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