Multimedianetz (MMN) - Anschlussgesuch

Gestützt auf § 7 des Reglements über das Multimedianetz (MMN) der Gemeinde Birsfelden vom 16. Juni 2003 ersucht folgender Hauseigentümer / Stockwerkeigentümergemeinschaft an das Netz anzuschliessen.

  1. Für jede Hausnummer ist ein separates Anschlussgesuch einzureichen. 

  2. Mit Einreichung des Anschlussgesuches erteilt der Gesuchsteller bezüglich seines Grundstückes folgende Rechte unentgeltlich:
    - Kabel-Durchleitungsrecht für öffentliche Fernseh-Kabelanlagen
    - Recht zur Aufstellung von Verstärker-Einheiten
    - Kabel-Durchleitungsrecht für den Anschluss von Drittliegenschaften, sofern ein solcher Anschluss zweckmässigerweise über das Grundstück des Gesuchstellers auszuführen ist.

  3. Die Hauseigentümer haben für den Anschluss der Liegenschaft einmalige Anschlussbeiträge gemäss Gebührenordnung zu entrichten. Diese Beiträge werden vom Haus- oder Stockwerkeigentümer geschuldet. Sie werden mit dem Anschluss des Gebäudes an das Multimedianetz (MMN) fällig. 

  4. Der Elektroausführungsplan und das Prinzip Schema ist vor Beginn der Arbeiten durch den beauftragten Installateur des MMN Birsfelden zur Bewilligung einzureichen. Mit den Leerrohrinstallationen darf erst begonnen werden, wenn die eingereichten Unterlagen durch die MMN gutgeheissen wurden. 

  5. Das Erstellen der Hauszuleitung vom öffentlichen Verteilnetz bis zum anzuschliessenden Gebäude erfolgt durch die Gemeinde. Sie übernimmt die Kosten im öffentlichen Strassengebiet sowie das Liefern und Verlegen des Kabels, inkl. Kabelschutzrohr, im privaten Grundstück, Signalübergabestellen eingeschlossen. 

  6. Das MMN bestimmt mit dem Ingenieurbüro Signum Engineering GmbH die Position des MMN-Übergabepunktes, der an der Aussenseite zu platzieren ist. Bei Reiheneinfamilienhäuser sind Einzelanschlüsse vorzusehen. Gemeinsame Anschlüsse werden nicht bewilligt. 

  7. Die Hauseigentümer haben für die Kosten der Grabarbeiten im privaten Grundstück sowie für Mauerdurchbrüche und eventuell erforderliche Durchleitungsrechte aufzukommen. Das Kabelschutzrohr wird bis zu einer maximalen Länge von 25 m durch den Anlagebesitzer geliefert und verlegt. Die erforderliche Grabentiefe beträgt mindestens 50 cm. 

  8. Es dürfen keine Gräben eingedeckt werden, bevor die Rohre vom zuständigen Geometer oder von deren Beauftragten eingemessen worden sind. 

  9. In der beizulegenden Situation ist in Zusammenarbeit mit dem Hausinstallateur die gewünschte Linienführung des Schutzrohres von der öffentlichen Strasse bis zur Hausanschlussdose einzuzeichnen. Bereits verlegte Schutzrohre sind mit der genauen Einmessung zu kennzeichnen. 

  10. Die Anschlussbewilligung ist zur Ausführung der Hausinstallation durch den Haus- oder Wohnungseigentümer an den Hauinstallateur weiterzuleiten. 

  11. Das Reglement über das Multimedianetz (MMN) kann bei der Gemeinde gratis bezogen werden oder auf der Homepage der Gemeinde Birsfelden heruntergeladen werden (www.birsfelden.ch).

Hauseigentümer

Liegenschaft (Einfamilienhaus / Mehrfamilienhaus)

Der Gesuchsteller erklärt sich mit dem Reglement, der Gebührenordnung und den besonderen Bedingungen über die Gross-Gemeinschaftsanlage und das Multimedianetz einverstanden.

 
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