Winterdienst in der Gemeinde Birsfelden

02. Dezember 2022

Personal und Fahrzeuge der Gemeinde sind bereit für den Winterdiensteinsatz. Sind Sie es auch? Was sind eigentlich die Pflichten der Grundeigentümer/innen? Wer sorgt für eis- und schneefreie ÖV-Haltestellen?

Aufgrund des Polizeireglementes der Gemeinde Birsfelden sind die Anstösser, das heisst Grundeigentümer-/Innen oder deren Beauftragte, dafür verantwortlich, dass Trottoirs und öffentliche Fusswege längs ihrer Grundstücke bei Schneefall und Glatteis gefahrlos begangen werden können.

Was ist zu tun?
Bei Schneefall ist entlang der Parzellengrenzen auf öffentlichen Trottoirs oder Fusswegen ein Streifen von mindestens 1 Meter Breite von Schnee zu räumen und mit Taumittel, Splitt oder gleichwertigem Material zu bestreuen. Zugänge zu Depots von Kehrichtcontainern und –säcken sind ebenfalls freizuhalten. Weggeräumter Schnee ist auf dem Trottoir längs des Randsteines zu deponieren. Es ist darauf zu achten, dass Strassenschalen und Entwässerungsschächte frei bleiben. Verunreinigter Schnee soll nicht in Rabatten oder Baumscheiben deponiert werden.
Bei Glatteis ist das Trottoir oder der Fussweg mit Splitt, Taumittel oder gleichwertigem Material abzustreuen. Bei Tauwetter ist das Trottoir oder der Fussweg von Eis zu befreien.

Splittdepots
Splitt kann aus den von der Abteilung Betriebsunterhalt (BU) aufgestellten 14 Streugutbehältern entnommen werden (siehe Standortverzeichnis). Die Streuarbeiten sollten, falls Schneefall oder Glatteis während der Nacht auftreten, bis 07.30 Uhr durchgeführt sein (während des Tages soweit erforderlich). Je früher Schnee und Eis bekämpft werden, desto geringer ist der Arbeitsaufwand.

Winterdienst der Gemeinde Birsfelden
Bei Schneefall und Glatteis ist zur Aufrechterhaltung des Verkehrs der Strassendienst der Gemeinde für die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung zuständig. An besonders gefährdeten Stellen werden bei Glatteis Taumittel eingesetzt. Dies betrifft vor allem die Routen der AAGL-Busse, das Hafenareal, Sammelstrassen und öffentliche Treppenanlagen. In der Gemeinde Birsfelden gilt generell ein reduzierter Winterdienst. Dies betrifft insbesondere die Quartierstrassen.

Parkierte Fahrzeuge behindern die Schneeräumung und Eisbekämpfung. Stellen Sie deshalb wenn immer möglich Ihren Wagen auf den privaten Abstellplatz. Sie erleichtern so den Winterdienstequipen das Durchkommen mit dem Schneepflug.

Gemeinde Birsfelden

Zuständigkeiten für den Winterdienst in der Gemeinde Birsfelden

Trottoirs und Privatwege:
Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Birsfelden sind die Grundeigentümer/innen oder deren Beauftragte für den Winterdienst verantwortlich.
Gemeindestrasse, Velowege, Fusswege und öffentliche Treppenanlagen:
Für die Winterdiensteinsätze ist der Gemeinde-Werkhof (Abteilung Betriebsunterhalt) verantwortlich.

Kantonsstrassen:
Für den Unterhalt und den Winterdienst auf Kantonsstrassen ist das kantonale Tiefbauamt zuständig und verantwortlich.

Tram- und Bushaltestellen:
Für die Winterdiensteinsätze im Bereich der Tramhaltestellen sind die BVB, im Bereich der AAGL-Bushaltestellen die Gemeinde zuständig.

Verkehrsteilnehmer:
Erfahrungsgemäss muss bei Schneefällen oder Glatteisbildung trotz Winterdiensteinsätzen durch die öffentliche Hand mit erschwerten Verkehrsverhältnissen gerechnet werden. Wir bitten deshalb alle Verkehrsteilnehmer/innen, sich den jeweiligen Strassenverhältnissen anzupassen. Richtige Bereifung und sicheres Schuhwerk ersparen machen Ärger und Schmerz. Nutzen Sie bitte im kritischen Fall die öffentlichen Verkehrsmittel.

Standortverzeichnis der Splittdepots

1 Birsquai / Bürklinstrasse: Geländer
2 Birsquai / Schillerstrasse: Geländer
3 Bürklinstrasse / Rheinstrasse: Infokasten
4 Hofstrasse / Am Stausee: Strassenecke
5 Hofstrasse: Vorplatz Feuerwehr-Depot
6 Kirchstrasse: Schulhauseingang
7 Kirchmatt-Schulhaus: oberhalb Rampe Unterführung (versteht man das?)
8 Hardstrasse 21: vor den Garagen
9 Im Lerchengarten: bei der röm.-kath. Kirche
10 Hardstrasse: Waldeingang zur Waldtreppe
11 Lindenstrasse: Abgang Christoph Gloor-Treppe
12 Salinenstrasse / Muttenzerstrasse: Strassenecke
13 Birseckstrasse: vor Redingbrücke rechts
14 Buchenstrasse: vor Stopp Rheinfelderstrasse

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