09. Januar 2024
Der Schweizer Heimatschutz hat den Verein Birsstadt mit dem Wakkerpreis 2024 ausgezeichnet. Diese Auszeichnung ist eine grosse Ehre, aber auch eine Wertschätzung der jahrelangen regionalen Zusammenarbeit und macht die zehn Birsstadt-Gemeinden im höchsten Mass stolz.
Die Verleihung des Wakkerpreises an die Birsstadt ist eine grosse Ehre für die zehn Gemeinden, welche seit 2012 in Arbeitsgruppen und seit 2018 als Verein zusammenarbeiten. Mit rund 94'000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Birsstadt nach Winterthur die siebtgrösste Stadt der Schweiz und mit Sicherheit schweizweit die einzige, die als Verein organisiert ist.
Überkommunale Themen wie Raumplanung, Landschaft und Energie werden auf politischer und technischer Ebene gemeinsam koordiniert und geplant. Somit profitieren alle Gemeinden von Fachwissen und der professionellen Ausarbeitung der Projekte. Die regionale Absprache und der ständige Erfahrungsaustausch sind wertvolle Instrumente in der Zusammenarbeit mit den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn.
Birsstadt will Chance nutzen
Die Chancen, die sich durch die Auszeichnung ergeben, sind gross. Der Verein Birsstadt will diese Gelegenheit nutzen, um die Birsstadt mit ihrer Geschichte, mit ihrer Baukultur und ihrer Landschaft in der Schweiz besser bekannt zu machen. Ein Projekt, das schon längere Zeit in der Pipeline steckt, soll im 2024 umgesetzt werden: der Umgang mit der Baukultur in der Birsstadt . Wie soll das Gesicht der Birsstadt in Zukunft aussehen? Gemeinsam mit Politik und Bevölkerung will der Verein anhand der Davoser Kriterien für Baukultur eine Charta für die Birsstadt entwickeln.
Weitere Informationen: birsstadt.swiss
Verein Birsstadt
Im Jahr 2018 schloss sich Birsfelden mit den Gemeinden Aesch, Arlesheim, Dornach, Duggingen, Grellingen, Muttenz, Münchenstein, Pfeffingen und Reinach im Verein Birsstadt zusammen. Der Verein bezweckt die Förderung des Austausches und der Zusammenarbeit unter den Mitgliedergemeinden und die gemeinsame Vertretung von Interessen gegenüber anderen Gemeinden, Regionen oder den jeweilig betroffenen Kantonen.