19. Januar 2024
An der Gemeindeversammlung vom 18. Dezember 2023 wurden die folgenden Beschlüsse gefasst, welche dem fakultativen Referendum unterliegen:
Innert Frist, d.h. innert 30 Tagen seit Beschlussfassung (§49, Gemeindegesetz), ist kein Referendum gegen die Beschlüsse ergriffen worden.
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die Beschlüsse der Gemein-deversammlung vom 18. Dezember 2023 in Rechtskraft erwachsen sind.