07. September 2023
An der Gemeindeversammlung vom 27. März 2023 wurde beschlossen, in der Gemeinde Birsfelden die Möglichkeit der Schlussabstimmung von Gemeindeversammlungsvorlagen an der Urne einzuführen. Nach der Genehmigung der teilrevidierten Gemeindeordnung durch den Regierungsrat wurde diese per 1. September 2023 durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt.
Damit besteht ab der nächsten Gemeindeversammlung vom 25. September 2023 die Möglichkeit, dass ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten auf Antrag beschliessen kann, dass die Schlussabstimmung über eine Vorlage an der Urne stattfindet. Diese Möglichkeit besteht nur für Vorlagen, welche dem fakultativen Referendum gemäss § 49 des Gemeindegesetzes unterstehen.
Gemeinderat Birsfelden