Bussenzettel neu mit QR-Code

02. September 2022

Die Gemeindepolizei Birsfelden erfasst Ordnungsbussen ab dem 1. Oktober 2022 nur noch elektronisch. Neu verfügen Bussenzettel statt eines Einzahlungsscheins über einen QR-Code. Dieser kann mit dem Smartphone gescannt oder im Computer eingeben werden. Anschliessend gelangt man direkt auf das gesicherte Bussen-Portal der Gemeinde Birsfelden, wo weitere Informationen zur Busse und zu den Bezahlmöglichkeiten ersichtlich sind.

Die altbekannten sogenannten Ordnungsbussen-Steckzettel, gemeinhin bekannt als Bussenzettel, gehören schon bald der Vergangenheit an. Neu haben Bussenzettel auch in Birsfelden statt eines Einzahlungsscheins nämlich einen QR-Code. Dieser ermöglicht über ein Online-Bussenportal schnell und einfach die Bezahlung der Busse. Im Zuge der Digitalisierung bieten sich dadurch interessante und effizientere Möglichkeiten sowohl für die gebüsste Person als auch für die Polizei.

Unkompliziert und schneller
Auf dem neuen Bussenportal der Gemeinde Birsfelden kann die Ordnungsbusse mit verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten online bezahlt werden. Zudem erhalten gebüsste Personen wie bis anhin, aber direkt und auf elektronischem Weg, die Möglichkeit mitzuteilen, wer bei einem Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz mit dem betroffenen Fahrzeug unterwegs war. Begründete Einwendungen gegen eine ausgestellte Ordnungsbusse können neu ebenfalls online hinterlegt werden. Ebenso kann das vereinfachte Ordnungsbussenverfahren abgelehnt werden. Dann wird direkt an die Staatsanwaltschaft rapportiert und es gelangt das ordentliche Strafrecht und die kantonalen Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften zur Anwendung.

Weniger Administration
Die neuen Übertretungsanzeigen reduzieren den administrativen Aufwand und erleichtern die Kommunikation mit den betroffenen Personen. Nach wie vor ist es natürlich möglich, eine Busse direkt im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Birsfelden bar am Schalter der Gemeindepolizei zu begleichen. Personen, welche den Online-Bussenschalter nicht nutzen möchten oder nicht können, werden wie bis anhin 30 Tage nach der Ausstellung der Ordnungsbusse eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein und den entsprechenden Hinweisen per Post erhalten.

Übrigens: Die neuen Bussenzettel sowie das online Bussen-Portal werden seit geraumer Zeit in zahlreichen Städten und Gemeinden der Schweiz ohne Probleme eingesetzt. Und ganz wichtig: Der Schutz der Daten ist jederzeit gewährleistet. Auf dem Online-Bussenportal werden keine persönlichen Daten gespeichert.

Gemeindepolizei Birsfelden

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