Korrektur Anleitung brief­liche Stimm­abgabe

23. Januar 2023

Die Stimmrechtsausweise für die Wahlen vom 12. Februar 2023 enthalten bedauerlicherweise eine teilweise falsche Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe (Punkt 6).

Seit dem 1. Januar 2023 ist die briefliche Stimmabgabe bis zur Öffnung des Wahllokals am Wahl-/Abstimmungssonntag möglich. In Birsfelden also bis um 10.30 Uhr am Wahl-/Abstimmungssonntag. Auf den nun verschickten Stimmrechtsausweisen ist noch die alte Frist (Samstagabend 17.00 Uhr) erwähnt. Wir bitten um Entschuldigung für diesen Fehler.

Bitte beachten Sie deshalb, dass die Stimmrechtscouverts am Sonntag, 12. Februar 2023 bis um 10.30 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Birsfelden eingeworfen werden können. Stimmrechtscouverts, die nach 10.30 Uhr eingeworfen werden, sind ungültig.


Gemeindeverwaltung Birsfelden
Abteilung Einwohnerdienste

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