Aufgebot obligato­rische Feuerwehr-Rekrutierung

26. Mai 2023

Gemäss §5 Abs. 1 und 2 Feuerwehrreglement sind alle Einwohnerinnen und Einwohner vom 21. bis 45. Altersjahr feuerwehrdienstpflichtig.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Jahrgangs 2003 sowie die Neuzuzüger/innen der Jahrgänge 2002 bis 1988 (Zuzugsdatum zwischen 01.06.2022 und 31.05.2023)
sind deshalb wie folgt zur obligatorischen Feuerwehr-Rekrutierung aufgeboten:


Donnerstag, 15. Juni 2023, 19.30 bis 21.00 Uhr, Feuerwehrdepot, Hofstrasse 4, 4127 Birsfelden.

Das Erscheinen an der Rekrutierung ist obligatorisch. Sollten Sie dem Aufgebot keine Folge leisten können, müssen Sie sich abmelden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann der Gemeinderat gemäss §16 Abs. 1 Feuerwehrreglement eine Busse aussprechen.

Begründete Entschuldigungen richten Sie bis spätestens 10 Tage vor der Rekrutierung schriftlich per E-Mail an: sicherheit@birsfelden.ch

oder an die folgende Postadresse:
Einwohnergemeinde Birsfelden
Abteilung Sicherheit & Rettung
Stichwort: „Feuerwehr / Rekrutierung“
Hauptstrasse 77
4127 Birsfelden.

Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich!

Konsequenzen bei unentschuldigtem Fehlen:
Fehlen Sie am obligatorischen Rekrutierungsanlass unentschuldigt, kann dies eine provisorische Bussenverfügung respektive einen Strafbefehl des Gemeinderates zur Folge haben (für Details siehe § 81a, § 81 und § 82 des Gemeindegesetzes).


Gemeinderat Birsfelden

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