Der Gemeinderat hat drei Verordnungen angepasst und den Standort des amtlichen Publikationsorgans der Gemeinde Birsfelden neu festgelegt.
Verordnung Tageskarten Gemeinde Birsfelden (Teilrevision, per 25. Januar 2021 in Kraft gesetzt)
- Neuregelung des „Last-Minute Angebots“: Nicht vorreservierte Tageskarten können bereits ganztägig am Vortag und nicht erst ab 15.00 Uhr bezogen werden.
- Reduktion der Anzahl Tageskarten von fünf auf vier: aufgrund des anhaltenden Nachfragerückgangs hat sich der Gemeinderat entschieden, die Anzahl Tageskarten zu reduzieren. Im Herbst wird die Situation wieder neu beurteilt.
- Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung)(Teilrevision, per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt)
Anpassung Anhang 1, „Jahresbedarf als Pauschalbetrag, der vom Einkommen gemäss Ziff. 399 der Steuererklärung abgezogen wird“
- Verordnung zum Reglement Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen (Teilrevision, per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt)
Anpassung der „Begrenzung der Zusatzbeiträge“
- Amtliches Publikationsorgan
Der Gemeinderat hat – basierend auf § 9 „Amtliches Publikationsorgan“ des Verwaltungs- und Organisationsreglementes – per 1. Februar 2021 den Schaukasten auf dem Zentrumsplatz als amtliches Publikationsorgan festgelegt.
Alle aktuellen Reglemente und Verordnungen können unter diesem Link eingesehen und auch heruntergeladen werden.
Martin Schürmann
Leiter Gemeindeverwaltung