Änderungen bei Verordnungen

30. September 2021

Der Gemeinderat hat zwei Verordnungen teilweise angepasst und eine Totalrevision einer Verordnung beschlossen:

Gebührenordnung zum Reglement über das Multimedianetz (MMN) Birsfelden
(Teilrevision, rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt)
Per 1.1.2021 wurde der Art. 35a Abs. 4 des Fernmeldegesetzes angepasst. Dieser bestimmt, dass für die Versiegelung und Entsiegelung von GGA-Anschlüssen keine Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass die Gebührenordnung zum Reglement über das MMN angepasst werden musste. Stilllegungs- und Wiederinbetriebsetzungsgebühr von bisher je CHF 100.00 wurden neu auf je CHF 0.00 festgelegt.

Verordnung Tageskarten Gemeinde Birsfelden
(Teilrevision, per 1. November 2021 in Kraft gesetzt)
Auswertige Personen können – gemäss den Vorgaben der SBB - bei der Gemeinde Birsfelden keine SBB Tageskarten mehr beziehen. Die neue Regelung gilt ab dem 1. November 2021.

Verordnung betreffend das Birsfelder Museum
(Totalrevision, per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt)
Die Verordnung betreffen das Birsfelder Museum wurde einer Totalrevision unterzogen. Die neue Verordnung ist ab 1. Januar 2022 in Kraft.

Alle aktuellen Reglemente und Verordnungen können unter diesem Link eingesehen und auch heruntergeladen werden.

Gemeindeverwaltung Birsfelden

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