Anmeldung für die Birsfelder Bauern­märkte

Der Birsfelder Bauernmarkt findet jeweils am 1. Samstag im Monat* in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr auf dem Zentrumsplatz statt.

  1. Die Unterzeichnung der Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an allen angekreuzten Bauernmärkten. Absagen sind nur in Ausnahmefällen und begründet, spätestens 10 Tage vor Markttermin möglich. Eine regelmässige Teilnahme ist wünschenswert.
  2. Es dürfen nur im Warenangebot aufgeführte Artikel verkauft werden. Es werden nur reservierte Standplätze vergeben. Die Marktfahrer werden gebeten, selbst für geeignete Standbeleuchtung besorgt zu sein.
  3. Auffuhr: Diese muss zwischen 08:30 Uhr und 09:00 Uhr vollzogen werden.
    Abbau: Vor Marktschluss um 12:00 Uhr darf das Marktareal nicht mit Autos befahren werden. Die Anordnungen von Marktpersonal und Gemeindepolizei sind zu befolgen. Autos sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.
  4. Anmeldeschluss ist jeweils 14 Tage vor dem Markttermin.
  5. WICHTIG: bei unentschuldigtem Fernbleiben oder verspäteter Abmeldung ist das Platzgeld gemäss Anmeldung zu bezahlen, zuzüglich einer Rechnungsgebühr von Fr. 50.— (§2 Abs.3 der Vollzugs- und Gebührenordnung zum Marktreglement der Einwohnergemeinde Birsfelden/GRB Nr. 914 vom 31.08.2004)
  6. *Im Januar und wenn der 1. Samstag im Monat auf einen Feiertag fällt, wird kein Bauernmarkt durchgeführt.

Marktdaten (bitte gewünschte Teilnahme/n ankreuzen)

Antragsteller/in

 
Bitte geben Sie den Wert, den Sie auf dem Bild sehen, in das Feld ein.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen