Parkieren

Weshalb ist das Parkieren in Birsfelden tagsüber kostenpflichtig?
Eine Parkraumbewirtschaftung bringt verschiedene Vorteile. Die Quartiere werden vor unerwünschtem Fremdparkieren geschützt und damit die Parkiermöglichkeiten für die Anwohnerschaft
verbessert. Ausserdem kann im Ortszentrum nicht mehr dauerhaft parkiert werden. So wird das Parkplatzangebot für Kundinnen und Kunden der Verkaufsund Dienstleistungsbetriebe verbessert.

Parkzonen
Es gelten in Birsfelden drei unterschiedliche Zonen für das Parkieren tagsüber. Für alle Zonen gilt, dass Parkieren nur in den markierten Parkfeldern erlaubt ist.

Parkzonen Birsfelden

Weitere Bestimmungen für die einzelnen Zonen sind:

  • Zone 1 Kern (entlang der Hauptstrasse): Von Montag bis Samstag darf zwischen 07.00 und 19.00 Uhr maximal 30 Minuten parkiert werden. Das Parkieren ist gratis, jedoch muss nach Ankunft die Parkuhr bedient werden.
  • Zone 2 Zentrum: Die erlaubte Parkzeit beträgt von Montag bis Samstag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr maximal 180 Minuten. Nach Ankunft ist die Parkuhr zu bedienen. Die ersten 30 Minuten sind gratis. Anschliessend ist pro 30 Minuten Parkzeit eine Gebühr von CHF 0.50 zu entrichten.
  • Zone 3 Blaue Zone, Wohnquartiere: In den Wohnquartieren sind die Parkplätze blau markiert. Für das zeitlich unbeschränkte Parkieren tagsüber wird eine Parkkarte benötigt. 

Die verschiedenen Parkkarten sind nachfolgend beschrieben. Wer nicht über eine Parkkarte für unbeschränktes Parkieren verfügt, hat nach Ankunft die offizielle Parkscheibe vorschriftsgemäss
einzustellen und gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen. Ausnahmen bestehen auf den Parkplätzen bei den Sportanlagen Sternenfeld, beim Alterszentrum Birsfelden, beim Kraftwerk und beim Friedhof. Diese Parkplätze verfügen über eine zentrale Parkuhr. Die Parkkarten sind dort nicht gültig.

Zulässige Parkdauer in der Blauen Zone
Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr, bei Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr.

Parkkarten für unbeschränktes Parkieren
Um in der blauen Zone tagsüber zeitlich unbeschränkt parkieren zu können, sind Parkkarten zu erwerben. Die Parkkarten gelten nicht auf weiss markierten Parkfeldern mit Parkuhr.

Folgende Parkkarten sind erhältlich:

Anwohnerparkkarte
AnwohnerInnen, domizilierte Geschäftsbetriebe sowie gleichermassen Betroffene (bspw. WochenaufenthalterInnen) der Zone 3 können für jedes auf ihren Namen und ihre Adresse eingelöste Fahrzeug eine Parkkarte erwerben. Dieselbe Regelung gilt für AnwohnerInnen, welche regelmässig ein Drittfahrzeug (bspw. ein Geschäfts- oder Dienstfahrzeug) benutzen. Die Gebühr beträgt CHF 30.00 pro Jahr.

Pendlerparkkarte
Regelmässig in Birsfelden tätige Angestellte von in der Gemeinde domizilierten Gewerbebetrieben können Parkkarten für die blaue Zone erwerben, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass zu wenige Privatparkplätze zur Verfügung stehen. Die Gebühr beträgt CHF 240.00 pro Jahr.

Tagesparkkarte
Für die blaue Zone kann eine Tagesbewilligung gelöst werden. Die Gebühr beträgt CHF 5.00 pro Tag.


Wo sind die Parkkarten erhältlich?
Um eine Parkkarte (ausgenommen Tagesparkkarte) zu erhalten, ist ein Gesuchsformular (siehe unten) auszufüllen und mit den allenfalls erforderlichen Unterlagen bei den Einwohnerdiensten oder der Gemeindepolizei einzureichen. 

Die Tagesparkkarten können entweder am Schalter der Einwohnerdienste oder der Gemeindepolizei als Blanko-Tagesparkkarten bezogen oder hinter der Gemeindeverwaltung am Parkautomaten als Ticket mit sofortiger Gültigkeit für 24 Stunden bezogen werden. 

Für den Bezug der Tagesparkkarte bestehen drei Möglichkeiten:

  • In Papierform zum selber Ausfüllen: Diese Form der Tageskarten kann am Schalter der Gemeindepolizei oder beim Denner Satellit bezogen werden.
  • Am Automaten (Parkplatz hinter der Gemeindeverwaltung): Dazu müssen Sie ihr Kontrollschild erfassen und bar oder via App bezahlen (Ihre Bezahlung wird im System gespeichert, ein Abgleich erfolgt über ihr Kontrollschild).
  • Via App: Hierzu benötigen Sie die Apps Parkingpay, Easypark oder Twint (sofortige Gültigkeit für 24 Stunden).
  • Denner Partner, Hauptstrasse 23, 4127 Birsfelden

Was ist zusätzlich zu beachten?

  • Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.
  • Parkkarten können auf maximal zwei Fahrzeuge ausgestellt werden, diese dürfen aber nicht gleichzeitig in der blauen Zone abgestellt werden.
  • Eine Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Wird das Tagparking nicht mehr beansprucht, müssen Sie sich abmelden und die Parkkarte abgeben. Die bereits entrichtete Gebühr wird ab dem folgenden Monat anteilsmässig zurückerstattet. 
  • An Sonn- und Feiertagen fallen keine Gebühren an, bzw. das Lösen einer Parkierbewilligung ist nicht erforderlich.
  • Wohnmobile/Wohnwagen sowie Anhänger ohne Zugfahrzeug können keine dauerhafte Bewilligung beantragen.

Warum gibt es eine Nachtparkiergebühr?
Die grosse Mehrheit der Automobilistinnen und Automobilisten benutzt eine private Parkiermöglichkeit und muss dafür per Kauf oder Miete die entsprechenden Kosten tragen. Es sollen auch jene Personen, die ihr Fahrzeug über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund abstellen, einen Beitrag leisten. Mit den Einnahmen aus dieser Nachtparkiergebühr kann die Gemeinde Birsfelden einen Teil der Kosten für Bau und Unterhalt ihrer Strassen decken.

Was kostet das Nachtparkieren?
Gebührenpflichtig sind jene Fahrzeugbesitzende, die keine eigene Parkierungsmöglichkeit haben und ihr Fahrzeug deshalb nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkieren. Wer aber einen Privatparkplatz hat, und diesen auch wirklich benutzt, muss nichts bezahlen. Die Gebühr beträgt CHF 480.00 pro Jahr und wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

So wird festgestellt, wer gebührenpflichtig ist
Die auf öffentlichem Grund parkierten Fahrzeuge werden auf nächtlichen Rundgängen zweimal pro Monat, an unterschiedlichen Wochentagen kontrolliert. Dabei werden die Kontrollschilder aller nach Mitternacht parkierten Autos erfasst. Erst wenn ein Fahrzeug mehrmals auf öffentlichem Grund registriert worden ist, wird dessen Halterin oder Halter gebührenpflichtig. Nach folgenden Regeln gilt ein Fahrzeug als regelmässig parkiert:

  • 10 Erfassungen innerhalb von 6 Monaten, oder
  • 11 Erfassungen innerhalb von 7 Monaten, oder
  • 12 Erfassungen innerhalb von 8 Monaten, oder
  • 13 Erfassungen innerhalb von 9 Monaten, usw.

Wer nach den geschilderten Regeln gebührenpflichtig wird, bekommt von der Gemeindepolizei ein entsprechendes Schreiben und eine Gebührenrechnung. Die Gebühr wird rückwirkend vom ersten Erfassungsdatum bis zum Ende des laufenden Jahres in Rechnung gestellt. Jeweils Ende Jahr wird die Gebührenrechnung für das Folgejahr versendet.

Kein Anspruch auf einen bestimmten Platz
Wer die Nachtparkiergebühr zahlt, darf die Parkplätze in der blauen Zone nachts zum Parkieren benutzen, hat aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz.

Was ist zusätzlich zu beachten?
Gelegentliches Parkieren über Nacht ist gebührenfrei. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihren Besuch. Wird das Nachtparking infolge Wegzug oder Zugang zu einem Privatparkplatz nicht mehr beansprucht, müssen Sie sich abmelden (Formular erhältlich beim Stadtbüro, der Gemeindepolizei oder im Internet unter www.birsfelden.ch). Die bereits entrichtete Gebühr wird ab dem folgenden Monat anteilsmässig zurückerstattet.

In Birsfelden gemeldete EinwohnerInnen, WochenaufenthalterInnen und Gewerbetreibende können für ihren Besuch eine Besucherparkkarte beantragen. Die Gebühr beträgt CHF 20.00 pro Monat.

Die Besucherparkkarte kann nur zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung am Schalter der Abteilung Sicherheit & Rettung bezogen werden.

Für die Anmeldung wird zwingend eine Kopie des Fahrzeugausweises benötigt.

Keine Einträge vorhanden

Antrag dauerhaftes Parkieren - Onlineformular
Abmeldung dauerhaftes Parkieren - Onlineformular
Antrag zweites Kontrollschild auf Parkkarte - Onlineformular
Reglement über das unbeschränkte Parkieren
Ausführungsverordnung zum Reglement über das unbeschränkte Parkieren
Sicherheit & Rettung
Sicherheit und Bevölkerungsschutz

Das könnte Sie auch ­interes­sieren

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen