18. Januar 2022
An der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 wurde der folgende Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:
Innert Frist, d.h. innert 30 Tagen seit Beschlussfassung (§49, Gemeindegesetz), ist kein Referendum gegen den Beschluss ergriffen worden.
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 in Rechtskraft erwachsen ist.
Birsfelden, 17. Januar 2022
Martin Schürmann
Leiter Gemeindeverwaltung