Verfügung: Beschluss der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 rechtskräftig

18. Januar 2022

An der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 wurde der folgende Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:

  • Bau- und Strassenlinienplan – Mutation Stierackerweg (Parz. 30)
    Die Änderung des Bau- und Strassenlinienplans «Teilgebiet Nord» (Verlegung des Stierackerweges im Bereich der Parzelle 30 nach Süden) wird genehmigt.

Innert Frist, d.h. innert 30 Tagen seit Beschlussfassung (§49, Gemeindegesetz), ist kein Referendum gegen den Beschluss ergriffen worden.

Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 in Rechtskraft erwachsen ist.

Birsfelden, 17. Januar 2022

Martin Schürmann
Leiter Gemeindeverwaltung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen