Winterdienst in Birsfelden

18. Januar 2022

Der nächste Schnee kommt bestimmt. Personal und Fahrzeuge der Gemeinde sind bereit für den Winterdiensteinsatz. Sind Sie es auch? Was sind eigentlich die Pflichten der Grundeigentümer? Wer sorgt für eis- und schneefreie ÖV-Haltestellen? Dies und vieles mehr beantwortet dieser Ratgeber.

Aufgrund des Polizeireglementes der Gemeinde Birsfelden sind die Anstösser, dies bedeutet Grundeigentümer oder deren Beauftragte, dafür verantwortlich, dass Trottoirs und öffentliche Fusswege längs ihrer Grundstücke bei Schneefall und Glatteis gefahrlos begangen werden können.

Was ist zu tun?
Bei Schneefall ist entlang der Parzellengrenzen auf öffentlichen Trottoirs oder Fusswegen ein Streifen von mindestens 1 Meter Breite von Schnee zu räumen und mit Taumittel, Splitt oder gleichwertigem Material zu bestreuen. Zugänge zu Depots von Kehrichtcontainern und –säcken sind ebenfalls freizuhalten. Weggeräumter Schnee ist auf dem Trottoir längs des Randsteines zu deponieren. Es ist darauf zu achten, dass Strassenschalen und Entwässerungsschächte frei bleiben. Verunreinigter Schnee soll nicht in Rabatten oder Baumscheiben deponiert werden.

Bei Glatteis ist das Trottoir oder der Fussweg mit Splitt, Taumittel oder gleichwertigem Material abzustreuen. Bei Tauwetter ist das Trottoir oder der Fussweg von Eis zu befreien.

Splittdepot
Splitt kann aus den von der Abteilung Betriebsunterhalt (BU) aufgestellten 14 Streugutbehältern entnommen werden (siehe Standortverzeichnis). Die Streuarbeiten sollten, falls Schneefall oder Glatteis während der Nacht auftreten, bis 07.30 Uhr durchgeführt sein (während des Tages soweit erforderlich). Je früher Schnee und Eis bekämpft werden, desto geringer ist der Arbeitsaufwand.

Winterdienst der Gemeinde Birsfelden
Bei Schneefall und Glatteis ist zur Aufrechterhaltung des Verkehrs der Strassendienst der Gemeinde für die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung zuständig. An besonders gefährdeten Stellen werden bei Glatteis Taumittel eingesetzt. Dies betrifft vor allem die Routen der AAGL-Busse, das Hafenareal, Sammelstrassen und öffentliche Treppenanlagen. In der Gemeinde Birsfelden gilt generell ein reduzierter Winterdienst. Dies betrifft insbesondere die Quartierstrassen.

Bitte an die Autobesitzer
Parkierte Fahrzeuge behindern die Schneeräumung und Eisbekämpfung. Stellen Sie deshalb wenn immer möglich Ihren Wagen auf den privaten Abstellplatz. Sie erleichtern so den Winterdienstequipen das Durchkommen mit dem Schneepflug. Vielen Dank!

Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien, schönen Winter.
Gemeindeverwaltung Birsfelden: Abteilungen Betriebs­unterhalt / Werkhof und Gemeinde­polizei

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