Gutes Ergebnis der Lohn­gleich­heits­analyse für die Gemeinde­verwaltung

09. März 2022

Das Gleichstellungsgesetz des Bundes verpflichtet Arbeitgebende mit 100 oder mehr Angestellten, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Die Gemeindeverwaltung Birsfelden hat sich freiwillig entschlossen eine solche Analyse durchzuführen.

Auf Basis der gesetzlichen Vorgaben wurde die Lohnanalyse mit LOGIB durchgeführt. Das ist ein breit abgestütztes Instrument, welches von Bund, Kantonen, Gemeinden und Unternehmen verwendet wird. Logib wurde von der „International Labor Organization (ILO)“ validiert. Dabei wurde dessen Wissenschaftlichkeit und Rechtskonformität bestätigt.

Die Lohngleichheitsanalyse für die Gemeindeverwaltung Birsfelden ergab zusammengefasst das folgende Ergebnis:

  • Bei der Gemeindeverwaltung Birsfelden ist kein Geschlechtseffekt vorhanden
  • Mit Berücksichtigung der personen- und arbeitsplatzbezogenen Merkmale verdienen Frauen 2.6% weniger.
  • Die verbleibende, weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale zu erklärende Lohndifferenz ist statistisch nicht signifikant von null verschieden. Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht.
  • Die formelle Überprüfung der Lohnanalyse durch die BDO AG (Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft) hat gezeigt, dass sie korrekt durchgeführt wurde.

Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung sind mit dem Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse sehr zufrieden. Es ist eine weitere Bestätigung, dass die Gemeinde Birsfelden eine faire und fortschrittliche Arbeitgeberin ist.

Gemeinde Birsfelden

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