Gemeinderat unterstützt Gastro- und gastronahe Betriebe

16. April 2021

Ab dem 19. April 2021 können Restaurants die Aussenbereiche wieder öffnen. Der Gemeinderat von Birsfelden will im Rahmen seiner Möglichkeiten auch einen Beitrag leisten, um den von den Corona-Einschränkungen besonders betroffenen Gastrobetrieben zu helfen. Er hat deshalb beschlossen, dass die Allmend ab 19. April 2021 ohne Bewilligung und Gebühren als Gästebereich genutzt werden kann.

 
Bitte beachten Sie dazu die folgenden Punkte:

- Die Nutzung ohne Bewilligung und Gebühr gilt nur für die Allmend. Bei der Inanspruchnahme einer Fläche vor einer anderen, angrenzenden Liegenschaft muss zwingend vorgängig das schriftliche Einverständnis der Grundeigentümerschaft der betroffenen Liegenschaft eingeholt werden.

- Die Fläche muss vor dem eigenen Gastrobetrieb liegen. Die Satelliten-Bewirtung über die Strasse oder auf Grünflächen ist nicht gestattet.

- Die übergeordneten Vorschriften des Bundes und des BAG, die Massnahmen des Schutzkonzeptes der Gastronomiebranche sowie die allgemein gültigen gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten werden. Sämtliche Auflagen, Bedingungen und zeitlichen Einschränkungen anderer, bestehender Bewilligung haben weiterhin ihre Gültigkeit.

- Die Gesamtzahl der Sitzplätze der Aussenfläche darf die Gesamtzahl der im Rahmen des Gastronomiegesetzes bewilligten Innenplätze nicht übersteigen.

- Für die Passantinnen und Passanten auf den Trottoirs muss immer ein mindestens 2 Meter breiter Durchgang offen bleiben. Im Bereich von Tram- oder Bushaltestellen ist keine Flächenausdehnung möglich.

- Die Flächenausdehnung darf keine Rettungsachsen (3.5 m Breite und 4.0 m Höhe) und Flucht- und Rettungswege tangieren.

- Die Flächenausdehnung auf die Fahrbahn oder Strassen ohne Trottoirs ist nicht gestattet.

- Während der Dauer von Bauarbeiten an Strassen, Trottoirs und Gebäuden vor Ort sowie bei bewilligten Veranstaltungen kann keine Flächenerweiterung vorgenommen werden.

- Eine Überdachung (Zeltbauten oder ähnliches) ist auf der Allmend nicht gestattet.

- Die Reinigung der in Anspruch genommenen Allmendfläche muss durch den Gastrobetrieb sichergestellt werden.

- Die vorgängig aufgeführten Bestimmungen gelten ab dem 19. April 2021. Sie sind nur so lange gültig, wie die Innenbereiche der Gastrobetriebe aufgrund der Pandemie noch nicht genutzt werden dürfen.

Bei Unklarheiten oder zusätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherheit & Rettung, Frau Sonja Dürrenberger, Tel. 061 317 33 83, sonja.duerrenberger@birsfelden.ch

Gemeinde Birsfelden

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