22. September 2023
Verfahren
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes laden wir Sie ein, sich zu den Mutationen der Zonenvorschriften Siedlung und Teilzonenvorschriften in den Spezialzonen Ortsbilderhaltung zu äussern. Die Bevölkerung und interessierte Kreise können im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Unterlagen
Die Unterlagen können vom 25. September 2023 bis zum 27. Oktober 2023 auf der Gemeindeverwaltung Birsfelden, Hauptstrasse 77, 4127 Birsfelden während der Öffnungszeiten oder unter www.birsfelden.ch/mitwirken eingesehen werden.
Eingaben
Allfällige Eingaben richten Sie bitte schriftlich bis am 27. Oktober 2023 an die Gemeindeverwaltung, Abt. BVU, Hauptstrasse 77, 4127 Birsfelden.
Neu besteht in Birsfelden zudem die Möglichkeit, Eingaben zu den vorliegenden Planungen via E-Mitwirkung direkt online einzugeben. Dies in Ergänzung zu herkömmlichen Stellungnahmen per Brief oder E-Mail.