15. August 2024
Ausgangslage
Die Erschliessungssituation für Parzellen mit alleinigem Anstoss an den Hagnauweg im Süden der Gemeinde ist bis heute planungsrechtlich ungelöst. So ist der Hagnauweg im Strassennetzplan nur als Fussweg definiert, so dass er weder als Zufahrt noch für Erschliessungszwecke genutzt werden kann. Der heutige Zustand mit bebauten und unbebauten Grundstücken, welche teilweise nur über den Hagnauweg erreichbar sind, wird lediglich toleriert. Baugesuche können und dürfen aufgrund der fehlenden Erschliessung jedoch nicht bewilligt werden.
Inhalte der Planung
Der Gemeinderat hat entschieden, die bestehende Planungspendenz mit Mutationen der nachfolgend aufgelisteten Planungen zu beheben:
So soll der Weg zukünftig die Funktion einer Erschliessungsstrasse übernehmen. In der Folge können ungenutzte Flächen in der Bauzone, nach Genehmigung der Mutationen, bebaut werden. Ein Ausbau des Weges ist auf absehbare Zeit nicht geplant und auch nicht erforderlich. Weitere Informationen können den Mutationsplänen sowie dem erläuternden Planungsbericht entnommen werden.
Möglichkeit zur Mitwirkung
Das Informations- und Mitwirkungsverfahren startet am 16. August 2024 und geht bis zum 5. September 2024. In dieser Zeit sind die Unterlagen sowohl auf der Gemeindeverwaltung als auch im Internet unter www.mitwirken-birsfelden.ch einsehbar. Eingaben können bis zum 5. September 2024 über das o. g. Mitwirkungsportal, per E-Mail oder auf dem Postweg an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Stadtentwicklung & Natur eingereicht werden.
Es besteht die Absicht, die Mutation Hagnauweg im Dezember 2024 der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.