Informationen zur Abstimmung am 27. November 2022

25. Oktober 2022

Am 27. November 2022 findet eine kantonale Abstimmung statt. Die Zustellung der Abstimmungsunterlagen erfolgt bis spätestens 5. November 2022.

Wie üblich wird den Stimmberechtigten empfohlen, bei Erhalt des Stimmcouverts die Abstimmungsunterlagen auf ihre Vollständigkeit zu prüfen. Trotz aller Sorgfalt beim Einpacken kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass der Inhalt der Stimmcouverts nicht komplett ist. Für diesen Fall oder für den Ersatz vom Abstimmungszettel oder für beim Öffnen irrtümlich zerrissener Couverts wenden Sie sich bitte an die Einwohnerdienste Birsfelden. Reklamationen wegen nicht erhaltener Couverts oder unrichtiger Stimmrechtsausweise richten Sie bitte bis spätestens Dienstag, 22. November 2022, 16.00 Uhr, ebenfalls an die Einwohnerdienste Birsfelden.

Nicht vergessen: Der Stimmrechtsausweis muss bei der brieflichen Stimmabgabe unterschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, so ist die Stimmabgabe ungültig.

Die letzte Leerung des Briefkastens der Gemeindeverwaltung erfolgt am Samstag, 26. November 2022 um 17.00 Uhr. Später eintreffende Couverts sind leider ungültig. Am Sonntag, 27. November 2022 können Sie jedoch zwischen 10.30 Uhr und 11.30 Uhr persönlich an der Urne in der Gemeindeverwaltung abstimmen. Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) zusammen mit dem Abstimmungszettel im Wahlbüro abgegeben werden.

Gemeindeverwaltung Birsfelden
Einwohnerdienste

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