Informationen zu den Abstimmungen am 18. Juni 2023

02. Juni 2023

Am 18. Juni 2023 kommen eidgenössische Vorlagen sowie eine kommunale Vorlage zur Abstimmung. 

Die Zustellung der Abstimmungsunterlagen erfolgte bis am 26. Mai 2023. Wie üblich wird den Stimmberechtigten empfohlen, bei Erhalt des Stimmcouverts die Abstimmungsunterlagen auf ihre Vollständigkeit zu prüfen. Trotz aller Sorgfalt beim Einpacken kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass der Inhalt der Stimmcouverts nicht vollständig ist oder dieser beim Öffnen versehentlich zerrissen wird. In solchen Fällen resp. für einen Ersatz von einem Abstimmungszettel wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste. 

Meldungen betreffend nicht erhaltener Couverts oder unrichtiger Stimmrechtsausweise richten Sie bitte bis spätestens Freitag, 16. Juni 2023 um 11.00 Uhr ebenfalls an die Abteilung Einwohnerdienste.

Nicht vergessen:
Der Stimmrechtsausweis muss bei der brieflichen Stimmabgabe unterschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, so ist die Stimmabgabe ungültig.

Seit dem 1. Januar 2023 ist die briefliche Stimmabgabe bis zur Öffnung vom Wahllokal am Sonntag, 18. Juni 2023 um 10:30 Uhr möglich. Später eingeworfene Couverts sind leider ungültig.

Das Wahllokal in der Gemeindeverwaltung Birsfelden hat zur persönlichen Stimmabgabe am Sonntag, 18. Juni 2023 von 10:30 bis 11:30 Uhr geöffnet. Zur persönlichen Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis vorzuweisen.


Gemeindeverwaltung Birsfelden
Abteilung Einwohnerdienste

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