Einsprache ge­gen Bau­gesuch für Wasser­stoff-Pro­dukti­ons­anlage

12. Februar 2021

Die IWB und Fritz Meyer AG haben ein Baugesuch für eine Wasserstoff-Produktionsanlage beim Kraftwerk Birsfelden eingereicht. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Februar beschlossen, dass er gegen das Baugesuch eine Einsprache zuhanden der kantonalen Behörden einreichen wird. Es bestehen erhebliche Zweifel betreffend Zonenkonformität und Sicherheit des Projektes im geplanten Umfeld.

Der Gemeinderat begrüsst grundsätzlich die Förderung umweltfreundlicher Energiequellen. Im vorliegenden Fall ist jedoch die geplante Anlage zur Produktion des klimafreundlichen Treibstoffs am falschen Ort angesiedelt. Die folgenden drei Gründe haben deshalb den Gemeinderat veranlasst eine Einsprache gegen das Projekt zu beschliessen:

Die geplante Anlage ist nicht zonenkonform
Die Wasserstoffproduktionsanlage ist in der Spezialzone Kraftwerk vorgesehen. Diese ist für „Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit der öffentlichen Energiewirtschaft und dem Betrieb der Schifffahrtsanlagen sowie Erholungseinrichtungen“ vorgesehen. Aus Sicht des Gemeinderates gilt es in dieser Zone, die verschiedenen Nutzungen sorgfältig aufeinander abzustimmen und den im Reglement festgehaltenen „Öffentlichkeitsaspekt“ zu berücksichtigen. Aus diesem Grund erachtet er Produktionsanlagen, welche keinen direkten Bezug zur wasserkraftbasierten Energiegewinnung haben und bei denen primär wirtschaftliche Gründe für die Standortwahl ausschlaggebend sind, als nicht zonenkonform.

Konformität mit der Störfallverordnung ist unklar
Für den Gemeinderat stellt sich die Frage, ob es sich bei der geplanten Anlage um einen Betrieb handelt, welcher der Störfallverordnung unterliegt. Man erwartet deshalb vom Kanton, dass dieser Aspekt umfassend geprüft und geklärt wird. Dabei ist insbesondere auch die unmittelbare Nähe zu einem hoch frequentierten Naherholungsgebiet sowie zu den beiden Schleusenkammern zu beachten. 

Mögliche Gefahrguttransporte durch dicht besiedeltes Wohngebiet
Es stellt sich die Frage, inwiefern die Transporte des Wasserstoffs nicht als Gefahrguttransporte gewertet werden müssen. Falls dies der Fall ist, muss berücksichtigt werden, dass sie durch ein sehr dicht besiedeltes Wohngebiet mit Schulnutzungen führen. Auch hier erwartet die Gemeinde vom Kanton, dass dieser Aspekt umfassend geprüft und geklärt wird.

Mit dem Gebiet des Birsfelder Hafens würde die Gemeinde über einen für die geplante Wasserstoffproduktionsanlage bestens geeigneten Industrieperimeter verfügen. Der Gemeinderat lädt die Initianten der Anlage ein, für das grundsätzlich begrüssenswerte Projekt einen Standort zu wählen, welcher unbestritten zonenkonform ist und keinen Konflikt mit Erholungsgebieten aufweist.


Gemeinderat Birsfelden

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