Einführung neuer Durch­fahrts­bewilli­gungen per 1. April 2021

12. Februar 2021

Seit Mai 2016 sind die Massnahmen zur Entlastung der Quartierstrassen vom Ausweichverkehr von der Autobahn A2 und der Kantonsstrasse in Kraft. Sie haben sich sehr bewährt und die Quartiere konnten spürbar vom Durchgangsverkehr entlastet werden. 

Über die letzten viereinhalb Jahre wurde jedoch eine grosse Anzahl von Durchfahrtsbewilligungen ausgestellt. Viele davon haben unterdessen ihre Gültigkeit verloren oder werden nicht mehr gebraucht, wodurch ein gewisses Missbrauchspotenzial entstanden ist. Der Gemeinderat hat sich deshalb entschieden per 1. April 2021 neue Durchfahrtsbewilligungen auszugeben.

Seit Einführung des Systems der „temporär gesperrten Gemeindestrassen“ wurden über 35‘000 Durchfahrtsbewilligungen ausgestellt. Das hat sich mit der Zeit auch auf den Strassen zeigt. Der Verkehr und damit die Belastung für die Quartiere nahm spürbar zu. 

Das ist auch der CVP Birsfelden aufgefallen, welche deshalb zu diesem Thema eine Anfrage zuhanden der Gemeindeversammlung eingereicht hatte. Basierend auf dieser Anfrage respektive aufgrund bereits laufender, regelmässig stattfindender Überprüfungsarbeiten hat der Gemeinderat die Situation analysiert und nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht. 

Dabei wurden verschiedene Aspekte beleuchtet. Neben technischen Lösungsansätzen wurden auch organisatorische und administrative Anpassungen geprüft und mit Anspruchsgruppen wie zum Beispiel dem Gewerbeverein besprochen. Dabei wurde bald klar, dass unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien wie praktische Handhabung, administrativer Aufwand (v.a. Firmen und Institutionen), Kosten und Personalressourcen (z.Bsp. für Kontrollen und Bussenverarbeitung) die bisherige Lösung am besten abschneidet.

Doch auch beim bewährten System wurden Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert:

  • Die Durchfahrtsbewilligungen werden ab 2021 alle zwei Jahre erneuert.
  • Die Möglichkeit des nachträglichen Vorweisens der Durchfahrtsbewilligung wird gestrichen.
  • Das Kontrollpersonal hat neu die Möglichkeit ungültige Durchfahrtsbewilligungen einzuziehen.


Diese Verbesserungen werden per 1. April 2021 umgesetzt. Der ursprüngliche Einführungstermin, welcher auf den 1. März 2021 festgelegt worden war, musste nochmals um einen Monat nach hinten verschoben werden. Lange Lieferfristen für das Spezialpapier der Durchfahrtbewilligungen sowie ein höherer Umsetzungsaufwand, als ursprünglich geplant, machten diese Verschiebung notwendig.

Die Umstellung auf die neuen Durchfahrtsbewilligungen startet bereits Ende Februar. Dann erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner von Birsfelden sowie des Muttenzer Freuler Quartiers ihre persönliche Durchfahrtsbewilligung kostenlos zugestellt. 

Gleichzeitig werden alle bisherigen Bestellerinnen und Besteller von Durchfahrtsbewilligungen angeschrieben und über die Umstellung sowie die Bestellmöglichkeit informiert. Anschliessend haben somit Firmen, Institutionen und Vereine bis zum Einführungszeitpunkt am 1. April noch genügend Zeit, um die notwendige Anzahl Durchfahrtsbewilligungen zu bestellen.

Selbstverständlich kann man als Firma/Institution oder Verein auch schon selber tätig werden und eine Durchfahrtsbewilligung bestellen. Das dafür notwendige Bestellformular (online oder als Druckversion) ist unter diesem Link  zu finden.

Gemeindeverwaltung Birsfelden

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