16. August 2022
An der Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 2022 beabsichtigt der Gemeinderat den Stimmberechtigten das teilrevidierte „Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen“ zur Genehmigung vorzulegen.
Das bestehende Reglement ist seit dem 1. Juni 2018 in Kraft. Die jetzt bevorstehende Teilrevision beinhaltet zwei Punkte:
Unterhalb dieses Artikels finden Sie den Vorschlag für das teilrevidierte „Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen“, zu dem wir Sie zur Vernehmlassung einladen. Es ist wie üblich synoptisch dargestellt. In der Spalte ganz links finden Sie die Bestimmungen des bestehenden Reglements. In der mittleren Spalte sind die Vorschläge zum neuen Reglement und in der Spalte ganz rechts Erklärungen zu den vorgenommenen Änderungen aufgeführt.
Ihre Meinungen und Kommentare zum vorliegenden Entwurf schicken Sie bitte bis spätestens am Freitag, 16. September 2022 an die Gemeindeverwaltung Birsfelden, „Vernehmlassung Reglement Zusatzbeiträge“, Hauptstrasse 77, 4127 Birsfelden oder an gmndbrsfldnch.
Für Ihre Rückmeldungen danken wir Ihnen bereits im Voraus und hoffen im Namen des Gemeinderates auf eine aktive Teilnahme aller interessierten Kreise an dieser Vernehmlassung.
Gemeinderat Birsfelden
Dokumente:
- Vorschlag "Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleitungen"
- Musterreglement VBLG