Einladung zur Vernehm­lassung: "Teilrevision Reglement Zusatz­beiträge“

16. August 2022

An der Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 2022 beabsichtigt der Gemeinderat den Stimmberechtigten das teilrevidierte „Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen“ zur Genehmigung vorzulegen.

Das bestehende Reglement ist seit dem 1. Juni 2018 in Kraft. Die jetzt bevorstehende Teilrevision beinhaltet zwei Punkte:

  • In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Regelung der Rückzahlbarkeit der Zusatzbeiträge einen zu grossen Spielraum für (juristische) Interpretationen beinhaltet. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) hat deshalb mit Unterstützung der kantonalen Stabstelle Gemeinden drei Varianten einer angepassten Version von §4, Abs. 2 erarbeitet (siehe Beilage). Der nun vorliegende Vorschlag zur Anpassung basiert auf Variante 2.
  • Pro Jahr werden rund 50 Zusatzbeiträge zu den Ergänzungsleistungen verfügt. Die damit verbundenen Tätigkeiten (Prüfung, ggfs. Einholung zusätzlicher Unterlagen) sowie insbesondere die Verfügung von Zusatzbeiträgen wurden bisher durch die AHV-/IV-Zweigstelle der Gemeindeverwaltung ausgeführt. Das war betreffend die Verfügungen nicht korrekt. Die dafür notwendige «Kompetenzdelegation» war im Reglement nicht vorhanden. Seit Entdeckung dieses «formaljuristischen Mangels» werden die Zusatzbeiträge übergangsweise vom Gemeinderat beschlossen und verfügt. Das ist aus Sicht des Gemeinderates weder stufengerecht noch effizient. Er schlägt vor, dass das Reglement mit der entsprechenden Zuständigkeit ergänzt wird (§ 3, Absätze 1 und 2).

Unterhalb dieses Artikels finden Sie den Vorschlag für das teilrevidierte „Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen“, zu dem wir Sie zur Vernehmlassung einladen. Es ist wie üblich synoptisch dargestellt. In der Spalte ganz links finden Sie die Bestimmungen des bestehenden Reglements. In der mittleren Spalte sind die Vorschläge zum neuen Reglement und in der Spalte ganz rechts Erklärungen zu den vorgenommenen Änderungen aufgeführt.

Ihre Meinungen und Kommentare zum vorliegenden Entwurf schicken Sie bitte bis spätestens am Freitag, 16. September 2022 an die Gemeindeverwaltung Birsfelden, „Vernehmlassung Reglement Zusatzbeiträge“, Hauptstrasse 77, 4127 Birsfelden oder an gmndbrsfldnch.

Für Ihre Rückmeldungen danken wir Ihnen bereits im Voraus und hoffen im Namen des Gemeinderates auf eine aktive Teilnahme aller interessierten Kreise an dieser Vernehmlassung.

Gemeinderat Birsfelden

Dokumente:
- Vorschlag "Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleitungen"
- Musterreglement VBLG


Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen