Schutzmassnahmen der Gemeinde während der Amphibienwanderung
13. Februar 2026
Im Frühling machen sich Frösche, Kröten und Molche auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Auch in Birsfelden leben mehrere dieser Amphibienarten. Wegen der dichten Bebauung und der vielen Strassen sind sie dabei besonders stark durch den Verkehr gefährdet.
Da Amphibien gesetzlich geschützt sind und damit unter anderem auch das Töten und Verletzen verboten ist, ergreift die Gemeinde Schutzmassnahmen gegen die Folgen des Fahrverkehrs für die Tiere.
Massnahmen:
Von Mitte Februar bis Ende April 2025 werden in den betroffenen Strassen Hinweisschilder zur Amphibienwanderung aufgestellt. Dazu gehören unter anderem die Lindenstrasse, Buchenstrasse, Ahornstrasse, Erlenstrasse, Florastrasse und weitere Strassen. In der Lindenstrasse werden zusätzlich drei Parkplätze in der blauen Zone aufgehoben, um stark genutzte Querungsstellen der Amphibien zu entschärfen.
Wichtig:
Die Bevölkerung kann mithelfen, indem sie in den betroffenen Gebieten langsam fährt, Tieren ausweicht oder bremst und wenn möglich während der Wanderzeit in den besonders betroffenen Strassen auf Autofahrten verzichtet. So können mehr Amphibien ihre Laichgewässer erreichen und zum Fortbestand der Populationen in Birsfelden beitragen.

