Änderungen bei Verordnungen

23. Dezember 2022

Der Gemeinderat hat die folgenden Verordnungen angepasst bzw. eine Totalrevision vorgenommen:

Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement)
(Teilrevision, wird per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt)
Per 1.1.2023 werden die Pauschalbeiträge in der Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) angepasst.

Verordnung zum Reglement Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleitungen
(Teilrevision, wird per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt)
Die teilrevidierte Verordnung wurde am 20. Dezember 2022 vom Gemeinderat verabschiedet und wird per 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Verordnung Tageskarten Gemeinde
(Teilrevision, wird per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt)
Ab dem 1.1.2024 soll eine Nachfolgelösung für die SBB-Tageskarten eingeführt werden. Im Hinblick auf diese Umstellung wurde die Beschaffung der SBB-Tageskarten und somit auch die Verordnung per 1. Januar 2023 vom Gemeinderat angepasst.

Vereinbarung über die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats
(Totalrevision, wurde per 1. November 2022 in Kraft gesetzt)
Die teilrevidierte Verordnung wurde am 6. September 2022 vom Gemeinderat verabschiedet.

Kompetenzordnung
(Total- und Teilrevision, per 1. Juli 2022 und 8. November 2022 in Kraft gesetzt)
Die totalrevidierte Kompetenzordnung wurde per 1. Juli 2022 vom Gemeinderat in Kraft gesetzt. Per 8. November 2022 wurde die Kompetenzordnung zur Regelung von Ausnahmefällen durch den Paragraphen 8a ergänzt und per sofort in Kraft gesetzt.

Alle aktuellen Reglemente und Verordnungen finden Sie hier.

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