Durchfahrts­bewilligung

Seit Mai 2016 ist die Verordnung Temporäre Sperrung Gemeindestrassen in Kraft. Damit hat der Gemeinderat die Grundlagen für die Entlastung der Quartiere vom Ausweichverkehr von der A2 sowie der Hauptstrasse geschaffen.

Somit gelten ab obigem Datum jeweils von Montag bis Freitag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr die folgenden Durchfahrtsbeschränkungen:

  • Muttenzerstrasse (ab Freulerstrasse, Richtung Birseckstrasse)
  • Friedhofstrasse (ab Sternenfeldstrasse, Richtung Basel)
  • Hardstrasse (ab Sternenfeldstrasse/Kreisel, Richtung Basel)
  • Burenweg (ab Rheinfelderstrasse, Richtung Florastrasse)
  • Wartenbergstrasse (ab Rheinfelderstrasse, Richtung Florastrasse)
  • Salinenstrasse (ab Rheinfelderstrasse, Richtung Prattelerstrasse)

Personen und Fahrzeuge mit einer Durchfahrtsbewilligung sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen. 

Weitere Informationen finden Sie in untenstehenden Dokumenten.

Antrag Durchfahrtsbewilligung - Onlineformular
Sekretariat Gemeinderat
Mobilität und Verkehr

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