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Informationen zur Automatischen Durchfahrtskontrolle

Reklamationen/Rückfragen zu Übertretungsanzeigen (Bussen) im Zusammenhang mit der Automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) richten Sie bitte ausschliesslich per Kontaktformular an die Gemeinde. Die Abteilung Sicherheit & Rettung sowie die Auskunftsstelle ADK sind telefonisch zurzeit nicht erreichbar. Bitte sehen Sie auch von einem Vorsprechen am Schalter ab; es bestehen aktuell erhebliche Wartezeiten.

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Automa­ti­sche Durch­fahrts­kontrolle (ADK)

Reklamationen/Rückfragen zu Übertretungsanzeigen (Bussen) im Zusammenhang mit der Automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) richten Sie bitte ausschliesslich per Kontaktformular an die Gemeinde. Die Abteilung Sicherheit & Rettung sowie die Auskunftsstelle ADK sind telefonisch zurzeit nicht erreichbar. Bitte sehen Sie auch von einem Vorsprechen am Schalter ab; es bestehen aktuell erhebliche Wartezeiten.

Immer häufiger kommt es auf den Birsfelder Quartierstrassen zu Staus. Dies, da immer mehr Verkehr von der Autobahn A2 in Richtung Basel ausweicht. Um die betroffenen Quartiere und deren Anwohnerinnen und Anwohner stärker zu entlasten, wurde die bisherige Regelung durch ein neues System ersetzt.

Seit dem 1. September 2025 wird die sogenannte Automatische Durchfahrtskontrolle (ADK) auf bestimmten Gemeindestrassen eingesetzt. Sie soll dafür sorgen, dass nur berechtigte Fahrzeuge durch diese Strassen fahren dürfen. Dabei werden Kameras verwendet, die die Kennzeichen der Fahrzeuge erfassen und mit einer Liste der Berechtigten abgleichen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Birsfelden sowie des Freuler Quartiers in Muttenz sind für die Durchfahrt berechtigt. Ebenso ansässige Unternehmen und Institutionen, Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, gekennzeichnete Taxis sowie Blaulichtfahrzeuge wie Polizei, Feuerwehr und Sanität.

Daneben darf jedes Fahrzeug, das sich länger als 15 Minuten im Gebiet aufhält, die Quartierstrassen befahren. Dies betrifft zum Beispiel Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende von Geschäften in den Quartieren. Fahrzeuge von Arbeitnehmenden ausserhalb des Kontrollgebiets sind grundsätzlich nur durchfahrtsberechtigt, wenn sie die Mindestaufenthaltsdauer von 15 Minuten einhalten. Firmen im Hafengebiet (inkl. Industriezone und Gewerbezone Sternenfeldstrasse) können für Mitarbeitende, die mehr als 7.5 km entfernt wohnen, befristete Durchfahrtsbewilligungen für Spezialfälle beantragen.

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Sicherheit & Rettung
Mobilität und Verkehr

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