Beginn der Brut- und Setzzeit
09. März 2026
Mit dem Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit und erstreckt sich bis in den Sommer.
Eine sensible Phase für viele Tierarten in Gärten und Grünräumen. Damit Vögel und verschiedene Wildtiere ungestört brüten und ihre Jungen aufziehen können, gelten beim Schneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen gesetzliche Vorgaben.
Besonders Vögel finden Schutz und Brutplätze in Hecken, Sträuchern und Bäumen. Etwa unsere allseits bekannte Amsel und die Mönchsgrasmücke mit ihrem braunen und schwarzen, kappenartigem Kopfgefieder. Daher gibt es für das Schneiden von Gehölzen in diesem Zeitraum Vorgaben, um die Fortpflanzung der Tiere nicht zu beeinträchtigen und Tierleid zu verhindern.

Brut- und Setzzeit
Im Kanton Basel-Landschaft ist die Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli festgelegt. In manchen Kantonen wird bereits von Anfang März gesprochen. In dieser Zeit sind starke Schnittmassnahmen oder das Entfernen von Hecken und Strauchgruppen und das Fällen von Bäumen zu vermeiden. Grund für den unterschiedlichen Beginn der Brutzeit ist auch der Klimawandel: Die Vegetationszeit beginnt früher und viele Vögel beginnen zeitiger zu brüten.
Empfohlen wird, im Frühjahr und Sommer nur selektiv zu schneiden. Beispielsweise einzelne Äste, die auf das Trottoir ragen und dabei auf Nester Rücksicht zu nehmen.
Wenn sich Brut- und Setzquartiere von Tieren, z. B. Nester von Vögeln, in den Gehölzen befinden, ist der Gehölzschnitt spätestens im April gesetzlich verboten.
Ist ein Schnitt während der Brutzeit unumgänglich, können Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beim Amt für Wald und Wild eine Ausnahmebewilligung beantragen. Diese wird unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Die Kosten für die fachliche Beurteilung sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu tragen.
Wann darf geschnitten werden?
Am besten erfolgt der Rückschnitt der Gehölze ausserhalb der Brut- und Setzzeit. Das heisst im Herbst oder Winter, idealerweise zwischen September und Februar. In dieser Zeit sind die Pflanzen weniger empfindlich, und das natürliche Astgerüst ist gut sichtbar, was einen präziseren Schnitt ermöglicht. Fruchttragende Sträucher sollten erst im Februar oder März zurückgeschnitten werden, da sie vor allem Vögeln im Winter wichtige Nahrungsquellen bieten.
Der Gehölzschnitt ist somit mehr als eine Pflegemassnahme. Er hat eine wesentliche Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt in unseren Siedlungen. Wer beim Schnitt auf die richtigen Zeiten und Methoden achtet, trägt aktiv zum Schutz der Natur bei.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Interessierte auf den Webseiten von BirdLife Schweiz oder bei der Vogelwarte Sempach.
Gemeindeverwaltung Birsfelden
Abteilung Stadtentwicklung & Natur
