11. November 2021
Die Gemeindeversammlung Birsfelden hat am 27. September 2021 die Quartierplanung "Birseckstrasse" beschlossen. Die Referendumsfrist ist per 27. Oktober 2021 ungenutzt abgelaufen. Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) führt der Gemeinderat das öffentliche Planauflageverfahren durch. Das Planauflageverfahren wird in der Frist vom 11. November 2021 bis zum 10. Dezember 2021 durchgeführt. Während dieser Frist liegen die Planungsdokumente zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsverbindliche Dokumente
- Quartierplan, Situation (1:500) und Schnitte (1:750)
- Quartierplan-Reglement
Orientierende Dokumente
- Planungsbericht
- Fachtechnische Abklärungen Verkehr
- Lärmschutznachweis Strassenverkehrslärm und Industrie-/Gewerbelärm
- Mitwirkungsbericht
Ort
Gemeindeverwaltung Birsfelden, Hauptstrasse 77, 4127 Birsfelden, 2. OG
Öffnungszeiten
Montag 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch 07:30-11:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Freitag 09:00-11:00 Uhr
Allfällige Einsprachen zu den rechtsverbindlichen Dokumenten (Plan und Reglement) sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Birsfelden einzureichen (massgebend ist der Poststempel).
Gemeinderat Birsfelden