Objektfinanzierung im Früh- und Schulbereich
06. Februar 2026
An der Gemeindeversammlung vom Juni 2025 haben die anwesenden Stimmberechtigten den Antrag der SP Birsfelden betreffend «Schaffung der Möglichkeit von Objektfinanzierungen im Frühbereich» angenommen. Das entsprechend angepasste Reglement wurde vom Gemeinderat per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Auf den gleichen Zeitpunkt hat der Gemeinderat nun auch die angepasste Verordnung in Kraft gesetzt. Im neuen «§ 2a Objektfinanzierung für Betreuungseinrichtungen im Früh- und Schulbereich» hat er die Details dazu festgehalten. Die wichtigsten Punkte sind:
- Die Objektfinanzierung kann von Betreuungseinrichtungen im Früh- und Schulbereich beantragt werden. In den bisherigen Diskussionen stand jeweils die Objektfinanzierung von Kitas im Vordergrund. Dabei ging etwas vergessen, dass die Möglichkeit der Objektfinanzierung von Betreuungseinrichtungen im Schulbereich schon seit einiger Zeit im Reglement verankert ist. Dass nun die Objektfinanzierung beide Bereiche umfassen soll, hat einerseits mit dem Gebot der Gleichbehandlung zu tun. Andererseits auch mit der Erkenntnis, dass es Betreuungseinrichtungen gibt, die im Früh- und Schulbereich tätig sind.
- Wie bereits an der Information anlässlich der Gemeindeversammlung im vergangenen Dezember erwähnt, werden die Betreuungseinrichtungen auf Antrag mit CHF 2.50 pro besetzten Platz und Tag unterstützt.
- Die Unterstützungsbeiträge sind von den Betreuungseinrichtungen für Lohnkosten des Betreuungspersonals zu verwenden.
Der Gemeinderat hofft, dass mit dieser Möglichkeit ein wirksames Instrument geschaffen wurde. Es soll Betreuungseinrichtungen, welche sich in einer finanziellen Notlage befinden, soweit unterstützen, dass der Betrieb gewährleistet bleibt und damit die Betreuungsplätze erhalten werden können.
