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Neue Kontrollschilder für die Automatische Durchfahrtskontrolle (ADK) registrieren

01. April 2026

Seit 2025 gibt es die Automatische Durchfahrtskontrolle (ADK).
Der Frühling ist erfahrungsgemäss eine beliebte Zeit für den Fahrzeugwechsel.
Die Gemeinde Birsfelden erinnert daran, dass jedes Fahrzeug mit neuem Kontrollschild angemeldet werden muss.

Damit die Durchfahrt über die Quartierstrassen weiterhin problemlos möglich ist, müssen neue Kontrollschilder aktiv bei der Gemeinde hinterlegt werden. Diese werden nicht automatisch in die sogenannte Whitelist der Automatischen Durchfahrtskontrolle (ADK) übernommen. Ändert sich nur das Fahrzeug und das bestehende Kontrollschild wird weiter genutzt, bleibt die Bewilligung erhalten.

In den letzten Wochen hat die Gemeinde festgestellt, dass die Anzahl der Übertretungen leider etwas zugenommen hat. Ein möglicher Grund dafür sind neu zugelassene Motorfahrzeuge und Motorräder, die noch nicht registriert wurden. Ein Verstoss gegen die geltenden Regelungen wird mit einer Busse von CHF 100 geahndet. Mit einer kurzen Meldung lassen sich Umtriebe einfach vermeiden.

Hier können Sie direkt Ihre Durchfahrtsbewilligung beantragen: www.birsfelden.ch/de/verwaltung/formulare/beantragung-durchfahrtsbewilligung.php
Mehr Informationen zum Thema Durchfahrtskontrolle erhalten Sie hier: https://www.birsfelden.ch/durchfahrtskontrolle


Auf einen Blick - ADK

Hintergrund der Automatische Durchfahrtskontrolle in Birsfelden

Seit dem 1. September 2025 wird die Automatische Durchfahrtskontrolle (ADK) auf ausgewählten Gemeindestrassen eingesetzt. Sie dient dazu, einige Quartiere vom Ausweichverkehr, besonders von der Autobahn A2 Richtung Basel, zu entlasten. Kameras erfassen die Kontrollschilder und gleichen diese mit einer Liste berechtigter Fahrzeuge ab.

Zur Durchfahrt berechtigt sind unter anderem:

  • Fahrzeuge von Einwohnerinnen und Einwohnern von Birsfelden und des Freuler Quartiers (Muttenz).
  • Fahrzeuge von in Birsfelden oder im Freuler Quartier (Muttenz) ansässigen Unternehmen und Institutionen
  • Fahrzeuge des Öffentlichen Verkehrs
  • gekennzeichnete Taxis
  • Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen (Polizei, Sanität, Feuerwehr)
  • Fahrzeuge der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz mit/ohne Blaulicht
  • Fahrzeuge der Gemeinde Birsfelden und der Kantone (wie z.B. Betriebsunterhalt, Zivilschutz)


Zudem dürfen Fahrzeuge die Quartierstrassen nutzen, wenn sie sich mindestens 15 Minuten im Gebiet aufhalten (z. B. Besuch, Einkäufe oder Termine). Alternativ können sie das Gebiet wieder über dieselbe Einfahrt verlassen.


Reklamationen oder Rückfragen zu Übertretungsanzeigen (Bussen) im Zusammenhang mit der ADK richten Sie bitte über das Kontaktformular an die Gemeinde.
Unser Tipp: Melden Sie Ihr neues Auto oder Motorrad direkt nach der Zulassung. So bleiben Sie sorgenfrei in Birsfelden unterwegs.

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