Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP) Anpassung 2021

21. Februar 2022

Mitwirkung

Mit der Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden ein neues Objektblatt erstellt und verschiedene Objektblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur angepasst und/oder fortgeschrieben. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.

 
Auflagezeit:
21. Februar – 31. Mai 2022 während der Bürozeiten

Auflageorte:
Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Sekretariat)
Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft

Internet:
https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/vernehmlassungen

Auskünfte:
Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33

Stellungnahmen zur Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans können bis zum
31. Mai 2022 schriftlich wie folgt eingereicht werden:

per Post: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
per Mail: raumplanung@bl.ch

Privatpersonen sind gebeten, ihre Stellungnahme direkt an ihre Gemeinde einzureichen.

Amt für Raumplanung


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