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Errichtung eines allgemeinen Fahrverbots auf der Marie Lotz-Promenade

10. April 2025

Im Juni 2022 wurde die Marie Lotz-Promenade in einen Fussweg umgewidmet, auf dem Fahrräder im Schritttempo erlaubt sind. Wegen anhaltender Konflikte zwischen FussgängerInnen und Velofahrenden wird ab dem 1. Juli 2025 ein Fahrverbot in beiden Richtungen eingeführt.

Nach einer Unterschriftensammlung der Bevölkerung im Herbst 2021 wurde die Marie Lotz-Promenade im Juni 2022 in einen Fussweg umgewandelt, auf dem das Fahren mit dem Fahrrad im Schritttempo erlaubt ist.

Aufgrund wiederholter Beschwerden über Verstösse gegen die Verkehrsregeln und der Forderung nach einem allgemeinen Fahrverbot, hat die Gemeindepolizei eine Verkehrsmessung durchgeführt. Ziel war es, objektive Daten für die mögliche Einführung eines Fahrverbots zu sammeln. Zwischen April und Juni 2024 wurden Messungen mit einem "Smiley"-Messgerät auf der Marie Lotz-Promenade, Höhe Birskopfmatte, durchgeführt. Die Messungen zeigen eindeutig, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die 2023 eingeführte Regelung „Fussweg – Velo im Schritttempo gestattet“, die der Gemeinderat als Kompromiss umgesetzt hatte, erzielt nicht die erhoffte Wirkung.

Somit bleibt als letzte Option die Einführung eines allgemeinen Fahrverbots in beiden Richtungen. Dieses Fahrverbot soll auf der gesamten Marie Lotz-Promenade sowie auf dem Zuweg zwischen der Rheinparkstrasse 1 und der Marie Lotz-Promenade gelten. 

Neben der Umsignalisation werden bauliche Massnahmen umgesetzt. Geplant ist eine Kombination aus neuen Verkehrszeichen sowie Umlaufgittern und Leiteinrichtungen. Diese dienen dazu, das Fahrverbot durchzusetzen. Für Fussgängerinnen und Fussgänger können diese auch mit Kinderwagen oder Rollatoren gut passiert werden.

Für die Velofahrerinnen und Velofahrer steht – wie auch schon bisher – die offizielle und gut signalisierte, parallel verlaufende Veloroute über die Hof- und Rheinparkstrasse zur Verfügung.

Das Fahrverbot auf der Marie Lotz-Promenade gilt ab 1. Juli 2025.

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