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Einladung zur Ver­nehm­las­sung: Teil­re­vi­sion "Regle­ment über die Be­grenz­ung von Zu­satz­bei­trägen zu den Er­gän­zungs­lei­stung­en"

27. Mai 2026

Der Gemeinderat hat einen Vorschlag zur Teilrevision des „ Reglements über die Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen" ausgearbeitet. Er lädt die Öffentlichkeit zu dessen Vernehmlassung ein.

Die vorliegende Teilrevision soll einerseits bestehende Regelungen klarer und eindeutiger formulieren. Andererseits werden Anpassungen mit finanziellen Auswirkungen vorgeschlagen:

  • Verzicht auf die Verzinsung der rückzahlbaren Zusatzbeiträge,
  • Begrenzung der Rückzahlungen zu Lebzeiten auf die Höhe der wirtschaftlichen Verbesserung,
  • Streichung des bisherigen "Mindestbezugs" von CHF 5'000.–, wodurch alle Erbinnen und Erben sowie Begünstigte in Zukunft gleich behandelt werden.

Die ausführlichen Unterlagen zur Vernehmlassung können beim Sekretariat Gemeinderat
(gmndbrsfldnch) oder hier heruntergeladen werden:

Einladung zur Vernehmlassung
Synoptische Darstellung – Vorschlag zuhanden Vernehmlassung


Alternativ können Rückmeldungen auch digital abgegeben werden. Auf der Internetseite
www.mitwirken-birsfelden.ch findet man dazu alle weiteren Informationen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum Freitag, 17. Juli 2026. Für Rückmeldungen bedankt sich der Gemeinderat bereits im Voraus und hofft auf eine aktive Teilnahme aller interessierten Kreise an dieser Vernehmlassung.

Gemeinderat Birsfelden

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