Einladung zur Vernehm­lassung "Total­revision Reglement Miet­zins­beiträge"

05. Dezember 2023

Der Gemeinderat lädt alle interessierten Kreise zur Vernehmlassung der Totalrevision "Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen" ein.

Am 1. Januar 2024 tritt das totalrevidierte Mietzinsbeitragsgesetz (MBG; SGS 844) in Kraft. Dadurch verliert das bestehende, kommunale "Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen" seine Gültigkeit. Es muss ein neues, totalrevidiertes Reglement erarbeitet werden.

Eine breit abgestützte, kantonale Arbeitsgruppe hat ein Musterreglement erarbeitet. Dieses wiederum war die Grundlage für den vorliegenden Vorschlag eines totalrevidierten kommunalen Reglements. Der Vorschlag für das neue Reglement ist wie üblich synoptisch dargestellt. In der Spalte ganz links finden Sie das Musterreglement. In der mittleren Spalte ist der neue Vorschlag und in der Spalte ganz rechts sind Erklärungen aufgeführt. Ergänzend zum Reglement wurde auch eine Verordnung erarbeitet. Ebenfalls beiliegend finden Sie weiterführende Informationen (Landratsvorlage 2022/386 vom 21. Juni 2022, Präsentation KSA vom 22. Juni 2023, MBG-Wegleitung zum Vollzug), welche zum besseren Verständnis beitragen sollen.

Unterlagen:
Einladung zur Vernehmlassung
Synoptische Darstellung Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
Verordnung zum Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
Wegleitung zum Vollzug von Gesetz und Verordnung über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
Präsentation Kantonales Sozialamt - Totalrevision des Mietzinsbeitragsgesetzes
Landratsvorlage Totalrevision Mietzinsbeitragsgesetz


Ihre Meinungen und Kommentare zum vorliegenden Entwurf schicken Sie bitte bis spätestens am Freitag, 26. Januar 2024 an die Gemeindeverwaltung Birsfelden, „Vernehmlassung“, Hauptstrasse 77, 4127 Birsfelden oder an gmndbrsfldnch.

Alternativ können Sie Ihre Rückmeldung auch digital abgeben. Auf der Internetseite www.mitwirken-birsfelden.ch finden Sie dazu alle weiteren Informationen.

Der Gemeinderat wird anschliessend die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung auswerten und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 8. April 2024 eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

Für Ihre Rückmeldungen danken wir Ihnen bereits im Voraus und hoffen im Namen des Gemeinderates auf eine aktive Teilnahme aller interessierten Kreise an dieser Vernehmlassung.


Gemeinde Birsfelden

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