Bild

As­best: Wo­rauf bei Um­bau­ten und Re­no­va­tion­en zu ach­ten ist

22. Januar 2026

Einige ältere Gebäuden in der Schweiz, können noch asbesthaltige Materialien haben. Diese wurden früher häufig beim Bauen eingesetzt, da sie als sehr widerstandsfähig galten. Es folgen aktuelle Informationen für die Gemeinde Birsfelden.

Heute ist bekannt: Werden Materialien mit Asbest beschädigt oder unsachgemäss entfernt, können gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt werden. Deshalb ist beim Umbauen, Renovieren oder Rückbauen besondere Vorsicht geboten.

Warum ist das Thema 2026 noch wichtig?

In den kommenden Jahren werden viele Gebäude saniert oder umgebaut. Dabei stellt sich die Frage:

  • Wie gehe ich richtig mit möglichen, asbesthaltigen Materialien um?
  • Was darf selbst gemacht werden, und was nicht?
  • Wie müssen solche Materialien entsorgt werden?

Unsachgemässe Entsorgung kann einerseits gesundheitliche Risiken verursachen, aber auch zu rechtlichen Problemen führen.

Was ist geregelt? Was ist neu?

Der Kanton Basel-Landschaft (BL) hat eine neue, verbindliche Weisung zum Umgang mit Asbestabfällen erlassen. Diese Regelung ist per sofort gültig und muss zwingend eingehalten werden. Festgebundener Asbest darf nur noch dann transportiert, abgeholt oder angeliefert werden, wenn eine fachgerechte und vorschriftskonforme Verpackung verwendet wird. Erlaubt sind ausschliesslich speziell gekennzeichnete Verpackungen:

  • Asbestsäcke
  • Big Bags
  • Mulden Bags

Wichtig: Asbestabfälle, die lose, offen oder unzureichend verpackt sind, werden weder angenommen noch abgeholt. 

Passende Big Bags sind kostenpflichtig bei der Waser Mulden AG erhältlich.

Das vollständige Weisungsdokument steht auf unserer Website im Bereich Downloads zur Verfügung. Details dazu finden Sie hier.

Damit Asbest fachgerecht und umweltverträglich entsorgt wird, gibt es diese klaren Vorgaben. Diese sorgen dafür, dass:

  • möglichst keine Asbestfasern freigesetzt werden
  • Rückbau und Entsorgung sicher erfolgen
  • einheitliche Regeln für alle gelten
  • asbesthaltige Materialien nicht ins Recycling gelangen

Zudem sollen neue, sichere Entsorgungswege ermöglicht werden.

Hinweise

Wenn Sie bei einem Umbau oder einer Renovation unsicher sind, ob Asbest vorhanden sein könnte, fragen Sie bitte bei Fachpersonen nach. 

So lassen sich Risiken vermeiden und die Entsorgung korrekt planen.

Einen kurzen Überblick über "gefährdete" Materialien und Bereiche finden Sie unter: www.suva.ch.

Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen