Es ist grundsätzlich zulässig, einzelne Tiere bis zu einem Gewicht von 10 kg auf dem Privatgrund zu vergraben (siehe Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP), § 16).
Wir empfehlen jedoch, tote Tiere bis 20 Kg (Katzen, Meerschweinchen, Hamster etc.) der fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Dazu können tote Kleintiere nach telefonischer Vereinbarung beim Werkhof abgegeben werden. Tiere, die schwerer als 20 kg sind, müssen direkt bei der Tierkörpersammelstelle Basel entsorgt werden.
An den Wochenenden sowie Feiertagen wenden Sie sich bitte an die Tierkörpersammelstelle, Hagenaustrasse 35, Basel, Tel. 061 385 32 32.