Das Parkieren in Birsfelden ist tagsüber grundsätzlich kostenpflichtig. Ausgenommen sind Parkplätze, die der Regelung in der Blauen Zone unterliegen.
- Zulässige Parkdauer tagsüber in der Blauen Zone
Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 08:00 und 11:30 Uhr sowie zwischen 13:30 und 19:00 Uhr eine Stunde parkiert werden.
Bei einer Ankunftszeit zwischen 11:30 und 13:30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14:30 Uhr, bei Ankunftszeit zwischen 19:00 und 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr.
Wer nicht über eine digitale Parkkarte für unbeschränktes Parkieren verfügt, hat nach Ankunft die offizielle Parkscheibe vorschriftsgemäss einzustellen und gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.
Digitale Parkkarten für unbeschränktes Parkieren tagsüber in der Blauen Zone
Um in der Blauen Zone tagsüber zeitlich unbeschränkt parkieren zu können, sind online digitale Parkkarten zu erwerben. Diese digitalen Parkkarten gelten nicht auf weiss markierten Parkfeldern mit Parkuhr. Folgende digitale Parkkarten für das Parkieren tagsüber sind erhältlich:
Anwohnende, domizilierte Geschäftsbetriebe sowie gleichermassen Betroffene (bspw. Wochenaufenthaltende) können für jedes auf ihren Namen und ihre Adresse eingelöste Fahrzeug eine Parkkarte erwerben. Dieselbe Regelung gilt für Anwohnende, welche regelmässig ein Drittfahrzeug (bspw. ein Geschäfts- oder Dienstfahrzeug) benutzen. Die Gebühr beträgt CHF 30.00 pro Jahr.
In Birsfelden gemeldete Einwohner und Einwohnerinnen, Wochenaufenthalter und Wochenaufenthalterinnen sowie Gewerbetreibende können für ihren Besuch eine Besucherparkkarte beantragen. Diese ist monatsweise (bis max. 6 Monate) erwerbbar. Die Gebühr beträgt CHF 20.00 pro Monat. Für die Anmeldung wird zwingend eine Kopie des Fahrzeugausweises benötigt.
Regelmässig in Birsfelden tätige Angestellte von in der Gemeinde domizilierten Gewerbebetrieben können Parkkarten für die blaue Zone erwerben, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass zu wenige Privatparkplätze zur Verfügung stehen. Die Gebühr beträgt CHF 240.00 pro Jahr.
Für die blaue Zone kann eine Tagesbewilligung (gültig für 24h) im Onlineportal oder vor Ort gelöst werden. Die Gebühr beträgt CHF 5.00 pro Tag.
Tagsüber Parkieren im Birsmattquartier im Sommer
Wichtig für die «Zone Birsmatt»: Während der Monate Juni, Juli und August gilt die Parkkartenregelung täglich von 08:00 bis 23:00 Uhr. Tagesparkkarten sind dann in dieser Zone ungültig. Während der Geltungsdauer ist zudem die Parkscheibe einzustellen.
Parkzonen
Es gelten in Birsfelden drei unterschiedliche Zonen für das Parkieren tagsüber. Für alle Zonen gilt, dass Parkieren nur in den markierten Parkfeldern erlaubt ist.
Weitere Bestimmungen für die einzelnen Zonen sind:
- Zone 1 Kern (entlang der Hauptstrasse): Von Montag bis Samstag darf zwischen 07:00 und 19:00 Uhr maximal 30 Minuten parkiert werden. Das Parkieren ist gratis, jedoch muss nach Ankunft die Parkuhr bedient werden.
- Zone 2 Zentrum: Die erlaubte Parkzeit beträgt von Montag bis Samstag zwischen 07:00 und 19:00 Uhr maximal 180 Minuten. Nach Ankunft ist die Parkuhr zu bedienen. Die ersten 30 Minuten sind gratis. Anschliessend ist pro 30 Minuten Parkzeit eine Gebühr von CHF 0.50 zu entrichten.
- Zone 3 Blaue Zone, Wohnquartiere: In den Wohnquartieren sind die Parkplätze blau markiert. Für das zeitlich unbeschränkte Parkieren tagsüber wird eine digitale Parkkarte benötigt.
Wo sind die Parkkarten für die Tagesparkierung erhältlich?
Um eine digitale Parkkarte zu erhalten, ist das Online-Bewilligungsformular auszufüllen. Ebenfalls kann die digitale Parkkarte am Schalter der Gemeindepolizei beantragt werden.
Die Tagesparkkarten (Gültigkeit 24h) können weiterhin zusätzlich am Schalter der Einwohnerdienste, der Gemeindepolizei oder beim Denner Partner (Hauptstrasse 23) als Blanko-Tagesparkkarten bezogen werden. Digital besteht die Möglichkeit via den Apps: PrestoPark, Parkingpay, Easypark, TCS oder TWINT.
Was ist zusätzlich zu beachten?
- Digitale Parkkarten können auf maximal zwei Fahrzeuge ausgestellt werden, diese dürfen aber nicht gleichzeitig in der blauen Zone abgestellt werden.
- Eine digitale Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
- Parkkarten, welche nicht mehr benötigt werden (zum Beispiel aufgrund von Wegzug) müssen mittels online-Formular oder am Schalter der Gemeindepolizei abgemeldet werden. Die bereits entrichtete Gebühr wird ab dem folgenden Monat anteilsmässig zurückerstattet
- An Sonn- und Feiertagen fallen keine Gebühren an, bzw. das Lösen einer Tagesparkierbewilligung ist nicht erforderlich.
- Für Wohnmobile/Wohnwagen sowie Anhänger ohne Zugfahrzeug können keine dauerhafte Bewilligung beantragen werden.