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Gemeinde­versammlung

Den Einwohnergemeinden des Kantons Basel-Landschaft stehen für die Organisation ihrer Legislative (= gesetzgebende Gewalt) zwei Organisationstypen zur Wahl: Die ordentliche Gemeindeorganisation (Gemeindeversammlung) oder die ausserordentliche (Einwohnerrat bzw. Gemeindeparlament). Die Birsfelder Legislative wird aktuell durch die Gemeindeversammlung sichergestellt. In speziellen Fällen (u.a. Referendum oder Initiative) wird über Vorlagen auch an der Urne entschieden. Die Gemeindeversammlungen finden in der Regel drei- bis viermal jährlich statt.

Alle wichtigen Angaben zur Gemeindeversammlung, wie Kompetenzen und Befugnisse, Anträge zu Vorlagen etc. sind in den §§ 47 - 69 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) enthalten.

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden).

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.


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