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Baumfällungen aus Sicherheitsgründen

19. Juni 2026

Wenn kranke, absterbende oder abgestorbene Bäume ein Sicherheitsrisiko darstellen, können sie nach Einholen einer Bewilligung beim Amt für Wald und Wild beider Basel auch in der Brut- und Setzzeit gefällt werden. Als Alternative kann teilweise auch ein Rückschnitt vorgenommen werden. Sicherheitsrisiken sind  gegeben, wenn es zu Astbruch oder Baumstürzen in der Nähe von Wegen und Strassen kommen kann.

In diesem Frühjahr haben die Mitarbeitenden des Betriebsunterhalts Birsfelden gemeldet, dass eine Weide auf dem Friedhof und ein Spitzahorn in der Freulerstrasse nicht mehr ausgeschlagen haben.

Der Ahorn wies zudem massive Gewebeschäden am Stamm auf.

Ein Baumpflegespezialist wurde mit der Untersuchung beider Bäume beauftragt und stellte in beiden Fällen Sicherheitsrisiken fest. Während der Spitzahorn komplett gefällt werden muss, kann man den Stamm und untere Astansätze der Weide bis auf 3 m Höhe als sogenannten Ökobaum erhalten.

Auch ein abgestorbener Baum bietet zahlreichen Lebewesen wie z. B. Insekten, Vögeln, Fledermäusen und Flechten Lebensraum. Es macht durchaus Sinn, an geeigneten Orten einzelne Bäume oder Teile davon zu erhalten.

Nach Beantragung der Fäll- und Rückschnittbewilligungen durch die Gemeinde liess das Amt für Wald und Wild beider Basel beide Bäume zusätzlich durch einen Wildhüter auf das Vorhandensein von Nestern resp. anderen Tierquartieren untersuchen.
Dieser Fachmann hat keine Bruten resp. Tierquartiere vorgefunden. Daraufhin erhielt die Gemeinde Birsfelden die Bewilligungen für die notwendigen baumpflegerischen Eingriffe.

Die Fällung des Spitzahorns und die Kronenentfernung der Weide werden am Freitag 26. Juni 2026 umgesetzt. 

Der Standort des Ahorns ist für eine Ersatzpflanzung vorgesehen.


Gemeindeverwaltung Birsfelden
Fachstelle Freiraum & Natur

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