Corona-Mass­nah­men: Lock­erung­en auf Ge­mein­de­ebe­ne

09. März 2021

Der Bundesrat hat nach genauer Analyse der Situation und nach Konsultation der Kantone eine vorsichtige, schrittweise Öffnung beschlossen. Ziel ist es, dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben. Zugleich soll eine dritte Erkrankungswelle möglichst verhindert werden.

In einem ersten Schritt sollen nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden. Ab dem 1. März werden Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport-und Freizeitanlagen. Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Zudem können Jugendliche unter 20 Jahren (bis Jahrgang 2001) wieder den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen.

Weitere am 18. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 beschlossene nationale Massnahmen werden um einen Monat bis Ende März 2021 verlängert.

Eine Übersicht über die geltenden Massnahmen der Gemeinde finden Sie hier.

Ab sofort ist der Sportplatz Sternenfeld für die Nutzung auf eigene Verantwortung wieder geöffnet. Bitte beachten Sie die Corona-Massnahmen vor Ort.


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