Lokalbenutzungs­gesuch

Dieses Formular gilt nicht als Bewilligung. Nach Erhalt werden wir Ihren Antrag prüfen und Ihnen ggf. Bewilligungen zum Ergänzen zuschicken.

Die Gebühren sind je nach Bewilligung unterschiedlich, bzw. teilweise ohne Kostenfolge. Wir stellen Ihnen die benötigten Bewilligungen und die damit verbundenen Kosten gerne zusammen.

Gewünschtes Lokal

Anzahl Teilnehmende (ca.)

Getränkeausgabe

Getränkeverkauf benötigt eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung, die bei der Gemeindeverwaltung Birsfelden, Abteilung Sicherheit & Rettung bezogen werden kann. Parkplatz (für Gäste) benötigt eine Allmendbewilligung, die bei der Gemeindeverwaltung Birsfelden, Abteilung Sicherheit & Rettung bezogen werden kann.

Die Belegungszeiten verstehen sich inklusive Einrichten und Aufräumen der Lokalität. Gemäss Benützungsordnung für öffentliche Gebäude und Anlagen sind die Belegungszeiten in Ausnahmefällen (Festanlässe) bis längstens 02.00 Uhr erlaubt. Das Einrichten und Aufräumen ist durch den Lokalbenützer zu organisieren nach Absprache mit dem Hauswart.

Ausstattung

Ausstattung

Gemäss Benützungsordnung dürfen die öffentlichen Gebäude und Anlagen zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr benützt werden. Für Veranstaltungen nach 22.00 Uhr ist ein Antrag direkt an den Gemeinderat zu stellen.
Werden Getränke oder Esswaren verkauft, resp. besteht der Wunsch für eine Verlängerung der Festzeit nach 24.00 Uhr, ist zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Birsfelden Abteilung Sicherheit & Rettung das Formular „Gesuch um Erteilung einer Gelegenheitswirtschafts- / Freinachtbewilligung“ einzureichen. Gesuche werden grundsätzlich bis 02.00 Uhr erteilt, spätere Festzeiten sind zusätzlich schriftlich zu begründen.
Die Nachtruhe ist gemäss Polizeireglement einzuhalten. Ab 22.00 Uhr sind alle Tätigkeiten untersagt, die Drittpersonen in ihrer Ruhe stören.

 
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