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Elterliche Sorge und Wohnadresse Minderjährige

Diese Erklärung ist in Kombination mit einer Zu-, Um-, resp. Wegzugsmeldung von Minderjährigen notwendig. Das Formular können Sie persönlich mitbringen oder auch ausgefüllt per E-Mail an wdbrsfldnch senden.

Bitte melden Sie Adressänderungen immer innert 14 Tagen. Auch ein Umzug (Wohnungswechsel) innerhalb eines Gebäudes ist meldepflichtig.

Zieht ein Elternteil mit einem minderjährigen Kind zu, wird die Zustimmung des zweiten Elternteils benötigt. Verwenden Sie dazu das jeweilige Formular.

Elterliche Sorge
Einwohner­dienste

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